Wien/Berlin - Die Regierung hat am Dienstag im Ministerrat die neue Ärzteausbildung beschlossen. Mit der Novelle des Ärztegesetzes soll der Beruf wieder attraktiver gemacht werden. Ziel der Novelle ist es, dass die Ausbildung auf Inhalte und nicht mehr auf Strukturen fokussiert, erklärte Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser (SPÖ) nach der Regierungssitzung via Aussendung.

Mit der Reform wolle man die Mediziner "auf die umfangreichen Anforderungen des Berufsfelds vorbereiten", so Oberhauser. Die Ausbildung soll an die internationalen medizinischen Standards angepasst, "das hohe Niveau der ärztlichen Ausbildung und Tätigkeit" soll abgesichert werden.

Neunmonatige Basisausbildung nach Studium

Vorgesehen ist u.a. eine Verpflichtung zur Absolvierung einer neunmonatigen Basisausbildung nach dem Medizinstudium. Dabei sollen sie klinische Grundkompetenzen in den Fachgebieten Chirurgie und Innere Medizin erwerben. Erst danach kommt es zu einer Entscheidung, ob eine allgemeinärztliche oder fachärztliche Ausbildung angestrebt wird.

Entscheidet man sich für das Fachgebiet der Allgemeinmedizin, so kommt es zu einer Spitalspraxis von 27 Monaten (ähnlich der bisherigen Regelung) und anschließend - am Ende der Ausbildung - zu einer verpflichtende Lehrpraxis in der Dauer von zumindest sechs Monaten.

Neue Ausbildung ab Juni 2015

"Das dient dazu, den angehenden Ärztinnen und Ärzten einen besseren Einblick in das spätere Aufgabengebiet des niedergelassenen Bereichs zu geben. Die Lehrpraxis in den Arztordinationen ist aber auch ein wichtiger Beitrag zur Stärkung der Strukturen am Land und zum Aufbau von Nachfolgerinnen bzw. Nachfolgern für die anstehenden Pensionierungen", so Oberhauser. Insgesamt soll die Ausbildung zur Allgemeinärztin bzw. zum Allgemeinarzt künftig damit mindestens 42 Monate dauern.

Facharztausbildung dauert mindestens 27 Monate

Entscheidet man sich nach der Basisausbildung für eine Facharzt-Karriere, so geht es mit einer Grundausbildung weiter, die mindestens 27 Monate dauert (Sonderfach-Grundausbildung), die Dauer ist allerdings abhängig von der Fachrichtung. Danach folgt eine Schwerpunktausbildung (Sonderfach-Schwerpunktausbildung), die ebenfalls mindestens 27 Monate dauert. Insgesamt nimmt eine Facharztausbildung künftig mindestens 72 Monate in Anspruch (nach dem Studium).

Das Gesetz soll mit 1. Jänner 2015 in Kraft treten. Ab 1. Juni 2015 kann mit der neuen Ausbildung begonnen werden. (APA, 23.9.2014)