Im Jahr 2013 gab es 4.585 Anzeigen auf Grund von Graffiti.

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Wien - 13 Sachbeschädigungen durch Graffiti werden pro Tag in Österreich angezeigt. Österreichweit entstünden dabei jährlich Schäden in Millionenhöhe, hieß es am Dienstag in einer Aussendung von Bundeskriminalamt (BK) und des Versicherungsverband (VVO). Vor allem für Städte seien Sprayer ein großes Problem "und die Vergehen längst keine Kavaliersdelikte".

In Österreich wurde im vergangenen Jahr 4.585 Sachbeschädigungen durch Graffiti angezeigt, mehr als die Hälfte davon in Wien. "Sachbeschädigung durch Graffiti ist national und international ein urbanes Problem", heißt es in der Aussendung. Die Aufklärungsquote liegt demnach im langjährigen Durchschnitt österreichweit bei 20 Prozent. "Die Täter sind sich in sehr vielen Fällen sehr wohl bewusst, welches Delikt sie setzen und welche hohen Schäden sie anrichten. Sie planen ihre Aktionen, vermummen sich und einer steht Schmiere", so Herwig Lenz von der Kriminalprävention des Bundeskriminalamtes.

Schwierige Ermittlungen

Die Ermittlungsansätze für die Polizei sind schwierig, die Täter agieren an dunklen, oft nur schwer erreichbaren Orten und sind eine eingeschworene Gemeinde. Kriminalprävention wirkt nur zum Teil, da viele es als "Kick" ansehen und durch ihre Graffiti Achtung innerhalb der Szene erlangen. "Dabei kann das Sprayen lebensgefährlich sein. Gerade bei U-Bahnen oder Bahnstrecken besteht die Gefahr durch Hochspannungsleitungen oder heranfahrende Züge", warnte Lenz.

"Kick" mit Folgen

Oft geht es den meist Jugendlichen aber laut der Aussendung auch nur um den Respekt der Szene. Die oft strafunmündigen Täter agieren innerhalb ihrer Gruppe und steigern durch das Anbringen ihrer "tags" das Zusammengehörigkeitsgefühl und ihren eigenen Wert. Zur Darstellung dienen öffentliche Verkehrsmittel und Flächen, die für möglichst viele Menschen möglichst gut sichtbar sind. Tatsächlich ist dieser "Kick" aber ein strafrechtliches Delikt.

Sachbeschädigung (§ 125 StGB) und schwere Sachbeschädigung (§ 126 StGB) kommen hier zum Tragen, wies der VVO hin. Es sind Strafen von sechs Monaten bis zu fünf Jahren vorgesehen. "Nicht zu vergessen sind auch die zivilrechtlichen Klagen der Geschädigten, die der Täter durch den hohen Schaden oft ein Leben lang nicht zurückzahlen kann", warnte der VVO. (APA, 23.9.2014)