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Die neue ÖGB-Frauenchefin :Renate Anderl. Sie folgte auf Sabine Oberhauser, die neue Gesundheitsministerin

Foto: apa

Wien - Geht es nach den ÖGB-Frauen, sollen Firmen, die keine Einkommensberichte legen, künftig Sanktionen drohen. Dies forderte die neue geschäftsführende ÖGB-Vizepräsidentin und Bundesfrauenvorsitzende Renate Anderl. Grundsätzlich seien die Berichte ein "richtiger Schritt" für mehr Transparenz. Eine Umfrage von ÖGB und Arbeiterkammer zeigt auch, dass es in den großen Firmen bereits Verbesserungen gab.

Die Pflicht zur Erstellung von Einkommensberichten besteht seit 2011 und wurde schrittweise für Unternehmen eingeführt. Per 2014 wurde die letzte Stufe erreicht, nun sind auch Betriebe ab einer Mitarbeiterzahl von 150 dazu verpflichtet. Die großen Firmen mit mehr als 1.000 Beschäftigte legten bereits zwei Einkommensberichte.

Umfrage unter Betriebsräten

ÖGB und AK haben im Frühjahr eine Umfrage unter Betriebsräten gestartet, deren Ergebnisse der APA nun kurz vor dem Equal Pay Day (10. Oktober) vorliegen. 2.660 Beantwortungen langten ein, wobei in 830 Fällen ein Bericht vorlag. In 60 Prozent der Fälle handelte es sich bereits um den zweiten Einkommensbericht. Repräsentativ sei die Umfrage allerdings nicht, da Mehrfachbeantwortungen innerhalb von Betriebsratskörperschaften möglich waren. Aussagekräftig seien die Antworten aber dennoch, hieß es.

So gaben 71 Prozent der Befragten an, dass der Bericht für sie sehr (25 Prozent) und eher (46 Prozent) aussagekräftig war. Für 25 Prozent war der Einkommensbericht weniger bzw. für 4 Prozent gar nicht aussagekräftig. 63 Prozent der Befragten sagen, der Bericht ist nützlich, 30 Prozent hingegen halten ihn für weniger nützlich und 7 Prozent für gar nicht nützlich.

Teilweise Verbesserungen

Bei jenen Firmen, die bereits den zweiten Bericht vorgelegt haben, gab es zum Teil schon Verbesserungen, zeigte sich Anderl erfreut. In 16 Prozent konnte der Zeitplan verbessert werden, in 15 Prozent gab es eine Verbesserung bei der freiwilligen Zusatzinformation. Ebenfalls 15 Prozent verbesserten die verpflichtenden Infos. Generell wurden die gesetzlichen Mindestanforderungen überwiegend eingehalten. Kleinere Lücken gab es etwa bei Betrieben, die keinem Kollektivvertrag unterstehen.

Was die Unterschiede zwischen Männern und Frauen betrifft, zeigte sich in 31 Prozent der Fälle, dass Frauen überproportional in niedrigen Entlohnungsstufen sind und in 35 Prozent, dass Frauen in der gleichen Entlohnungsstufe weniger verdienen. 27,2 Prozent der Befragten gaben an, dass der Gesamtunterschied beim Einkommen unter 5 Prozent lag, bei 15,6 Prozent der Befragten betrug dieser zwischen 5 und 9 Prozent. 23 Prozent gaben einen Unterschied von 10 bis 19 Prozent an.

Schulungen erwünscht

"Die Umfrage zeigt, dass die Einkommensberichte überwiegend positiv angenommen werden und dass sie ein Schritt sind, um mehr Einkommensgerechtigkeit zu erwirken", stellte Anderl fest. Um das Zahlenkonvolut richtig deuten zu können, wünschen sich viele Betriebsräte Schulungen, die angebotenen Seminare werden daher sehr gut angenommen. Nachholbedarf ortet sie auch bei den Arbeitskräfteüberlassern, denn deren Mitarbeiter seien in unterschiedlichen und dadurch schwer vergleichbaren Bereichen tätig.

Wie viele Firmen tatsächlich säumig sind, lässt sich aufgrund der Verschwiegenheitspflicht nicht sagen, so Anderl. Sie drängt auf Sanktionen, ob in Form von Geldstrafen oder Veröffentlichung der schwarzen Schafe, darüber müsse erst diskutiert werden, erklärte die neue Frauenchefin. Für sie steht aber fest: "Ohne Sanktionen geht nichts." Außerdem wollen die ÖGB-Frauen, dass die Verpflichtung zur Berichtslegung bereits für Unternehmen ab 100 Beschäftigten gilt. (APA, 21.9.2014)