Bild nicht mehr verfügbar.

Die Angeklagten im Juni vor Prozessbeginn am Straflandesgericht Graz.

Foto: APA/Scheriau

Graz - Mit der Verurteilung von zwei Geschäftsführern und dem Freispruch von drei weiteren Angeklagten ist am Donnerstag am Grazer Straflandesgericht der Prozess um Listerienquargel beendet worden. Die Firma Prolactal wurde zu 100.000 Euro Strafe verurteilt. Keine Entschädigung gab es zumindest im Strafprozess für jenen Mann, der durch eine Listerienerkrankung im Rollstuhl gelandet ist.

Angeklagt waren neben den beiden Prolactal-Geschäftsführern auch ein früherer Käsemeister der Firma, eine Angestellte der Qualitätssicherung und der Leiter eines externen Prüflabors. Ihnen wurde vorgeworfen, am Tod von sieben Menschen und der Körperverletzung von acht weiteren schuld zu sein, weil sie den listerienverseuchten Quargel nicht rechtzeitig aus dem Verkehr gezogen hatten. Der Klage hatte sich eines der Opfer angeschlossen, ein Arzt, der durch eine schwere Listerienerkrankung auf den Rollstuhl angewiesen ist und beim Sprechen Probleme hat.

Zu wenige Beweise

Von den Anschuldigungen blieb am Ende nur wenig übrig, was vor allem am Mangel an Beweisen lag. Es gab die Ergebnisse der Chargen-Prüfungen bei Prolactal, doch schon an den Grenzwerten schieden sich die Geister. Gutachter Rudolf Bliem sprach zwar von einer "starken Belastung" einiger Chargen Ende 2009, doch wer tatsächlich was gegessen hatte, konnte nur noch vermutet werden.

Richter folgt Gutachter

Die beiden medizinischen Gutachter am letzten Verhandlungstag gaben an, es habe Fälle gegeben, bei denen Menschen auch unterhalb der Listerien-Grenzwerte erkrankt und gestorben seien. So blieb für Staatsanwalt Stefan Strahwald nur übrig, den beiden Geschäftsführern vorzuwerfen, sie hätten im Jahr 2010 die Produktion einstellen müssen, nachdem die Kontaminierung der Ware bekannt geworden war.

Richter Raimund Frei folgte dieser Argumentation und verurteilte die beiden Manager zu 18 Monaten bedingt, wandelte jedoch in einem Fall sechs Monate der Haft- in eine unbedingte Geldstrafe von 7.200 Euro um. Die beiden anderen Angestellten sowie der Leiter des Prüflabors wurden freigesprochen. "Die beiden Angestellten trifft keine Schuld an der Auslieferung, und der Laborleiter hat seine Expertisen ordnungsgemäß erstellt und abgegeben", begründete der Richter die Freisprüche. Die Firma Prolactal muss 100.000 Euro Strafe zahlen.

Opferanwalt kündigt Berufung an

Das Opfer, das auf Entschädigung geklagt hatte, ging leer aus und wurde auf den Zivilrechtsweg verwiesen. "Ob er genau diesen Käse gegessen hat oder nicht, ist eine Chance von 50:50", meinte der Richter. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, der Opferanwalt kündigte sofort Berufung an. Alle anderen verzichteten auf eine Erklärung. (APA, 18.9.2014)