Fluggesellschaften dürfen für aufgegebenes Gepäck Zusatzgebühren verlangen. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag entschieden. Eine spanische Regelung, die solche Aufschläge zumindest für den ersten Koffer verbietet, sei nicht mit EU-Recht vereinbar, urteilten die Richter.

Für Handgepäck und am Flughafen gekaufte Waren dürfen indes keine Zusatzkosten anfallen, betonten die Richter - vorausgesetzt, normale Maße werden nicht überschritten.

Nationale Behörden sollen prüfen

Das Geschäftsmodell insbesondere von Billigfluganbietern bestehe darin, die Flüge selbst zu niedrigen Preisen anzubieten und für ergänzende Dienstleistungen zusätzliches Geld zu verlangen, so der EuGH. Dabei sei es "nicht auszuschließen, dass einige Fluggäste es vorziehen, ohne aufgegebenes Gepäck zu reisen, wenn dies den Preis ihres Flugtickets verringert". Allerdings müssten die Kosten bei der Buchung klar vorherzusehen sein. Ob das der Fall ist, müssten bei Bedarf nationale Behörden prüfen.

Im Gegensatz zu aufgegebenen Koffern und Taschen verursacht Handgepäck laut Gerichtshof der Fluggesellschaft keine zusätzliche Arbeit, deshalb dürften hierfür keine Zusatzgebühren eingehoben werden.

Anlass war Beschwerde einer Passagierin

Im konkreten Fall hatte eine Frau sich bei einer spanischen Verbraucherbehörde über die Billigfluggesellschaft Vueling aus der British-Airways-Gruppe beschwert. Für die Hin- und Rückreise zwischen La Coruna im Nordwesten Spaniens und dem niederländischen Amsterdam wollte die Frau mit drei Bekannten zwei Koffer aufgeben. Vueling verlangte dafür im Jahr 2010 Extrakosten von insgesamt 40 Euro auf den Grundpreis von 241,48 Euro.

Das zuständige spanische Gericht wollte vom EuGH wissen, ob die spanische Regelung, die den Aufschlag untersagt, mit europäischem Recht vereinbar ist. Auf der Grundlage der negativen EuGH-Auskunft müssen die spanische Richter nun über den Einzelfall entscheiden. (APA, red, derStandard, 18.9.2014)