Wien - Auch am dritten Tag des Prozesses um den Sturm rechter Fußballfans auf das Ernst-Kirchweger-Haus (EKH) in Wien-Favoriten wird man das Gefühl nicht los, dass ein sehr, sehr großer Teil der Beteiligten die Wahrheit zumindest sehr subjektiv auslegt.

Das beginnt bei den sieben angeklagten Anhängern von Austria Wien, die nicht nur ihre Tatbeteiligung bestreiten, sondern auch, Mitglieder des rechtsextremen, von der Austria ausgeschlossenen Fanklubs "Unsterblich Wien" zu sein.

Mit teils erstaunlichen Begründungen: Einer sagt beispielsweise, er habe ein einschlägiges T-Shirt nur getragen, "damit die Rapidler wissen, dass ich Austrianer bin". Hört man sich dagegen in Polizeikreisen um, erfährt man, dass jeder des Septetts ein "Unsterblicher" ist beziehungsweise extrem enge Verbindungen hat.

Faustschläge im Stiegenhaus

Den Hooligans wird vorgeworfen, am 27. Oktober in das EKH eingedrungen zu sein, der Zweitangeklagte P. soll dort im Stiegenhaus einen 53-Jährigen mit Faustschlägen niedergestreckt und verletzt haben.

Es sitzen aber noch zwei weitere Männer auf der Bank: zwei Aktivisten aus dem EKH, die bei der anschließenden Verfolgung der Angreifer genau P. mit Holzlatten attackiert und verletzt haben sollen, was sie leugnen.

Auch ihre Version der Dinge ist zumindest hinterfragenswert. Demnach seien nach dem Ende der Angriffe auf das EKH 15 bis 20 Personen auf die Straße gegangen, um die Kontrahenten zu stellen.

Die Fans waren als Gruppe Minimum doppelt so viele, standen dutzende Meter entfernt als Front an einer Kreuzung, warfen Bierflaschen, waren mit Latten bewaffnet und grölten Parolen.

Bewaffnete Übermacht

Seltsamerweise wollen die Aktivisten trotz der bewaffneten Übermacht auf diese zugegangen sein, um sie zu stellen und der alarmierten Polizei übergeben zu können. Als die Fußballfans wegliefen, verfolgte man sie weiter.

Genau den angeblichen Schläger aus dem EKH erwischten die beiden angeklagten Gewerkschafter an einer Kreuzung. Der sei dort aber schon auf dem Gehsteig gesessen, man habe ihn nur ermahnt, ruhig zu sein, beteuert das Duo.

Am Mittwoch sagt ein Anrainer ganz anderes aus. Er hat zumindest das Ende der Aktion von seinem Fenster aus auch fotografisch dokumentiert. Demnach sei der Zweitangeklagte P. von drei bis vier Personen mit Schlägen und Latten angegriffen worden.

Eindeutige Identifizierung

Die beiden Angeklagten, die auf den Fotos auch zu sehen sind, identifiziert er gegenüber Richter Michael Tolstiuk ohne Zögern. Allerdings: Selbst der bisher nicht vernommene Freund eines angeklagten Fußballfans beschreibt die Abläufe und Beteiligten etwas anders.

Der Zeuge bleibt dabei - das sei, was er gesehen habe. Warum er überhaupt Fotos gemacht habe? "Ich habe Kampfgeräusche gehört. Und ich habe mir gedacht, wir sind in einem Rechtsstaat und nicht im Dschungel."

Ein von Gewerkschafter-Verteidiger Harald Karl nominierter Zeuge entlastet wiederum Karls Mandanten. Mit dem Achtangeklagten sei er befreundet, am Tattag habe er ihn praktisch ständig im Blick gehabt.

Nach dem Verlassen des EKH sei die Fanfront "ein bedrohliches Szenario" gewesen, sagt er aus. "Und trotzdem sind Sie dann auf die Gruppe zugegangen. Was wollten Sie?", fragt ihn Richter Tolstiuk. "Ich wollte nur meine Leute begleiten."

Entlastende Aussage

Wer genau ab wann Stöcke hatte, kann er nicht sagen - auch bei den Hooligans kann er nicht beschwören, ob diese damit bewaffnet waren. Der Acht- und der Neuntangeklagte hätten aber den Zweitangeklagten definitiv nicht verprügelt.

Staatsanwalt Hans-Peter Kronawetter macht diese Aussage unrund, er geht den Zeugen scharf an. Er hält ihm die Aussagen des unbeteiligten Fotografen vor und sagt ihm auf den Kopf zu: "Ich vermute, Sie sind Teil dieser Gruppe gewesen, die den Zweitangeklagten angegriffen hat."

Und überhaupt: "Es passt vieles nicht zusammen, was wir von Ihnen hören." Kronawetter erinnert den Mann nochmals an seine Wahrheitspflicht und droht mit einer Anzeige wegen Falschaussage. Der Angesprochene bleibt dabei: Mit "99-prozentiger Sicherheit" könne er ausschließen, dass die angeklagten Gewerkschafter zugeschlagen hätten.

Anklage wird modifiziert

Da nach Kronawetters nunmehriger Überzeugung drei oder mehr Personen an der Attacke beteiligt waren, modifiziert er die Anklage auf schwere Körperverletzung. Tolstiuk befragt das angeklagte Duo, ob sie sich dazu schuldig bekennen, was naheliegenderweise verneint wird.

Im Gegenteil: Der Achtangeklagte ist überzeugt, dass umgekehrt der Fotograf eine Falschaussage getätigt habe, daher lasse er nun auch rechtliche Schritte gegen diesen prüfen.

Tolstiuk muss schließlich auf unbestimmte Zeit vertagen. Er will einen spanischen Zeugen hören, zusätzlich soll ein Gutachten über die Verletzungen des Zweitangeklagten erstellt werden. Der sagt, Verletzungen an seinen Händen seien durch die Abwehrhaltung gegen die Schläge entstanden. Durchaus möglich ist allerdings auch, dass sie von den Faustschlägen gegen das Opfer im EKH stammen. (Michael Möseneder, derStandard.at, 17.9.2014)