Paris/Wien - Die OECD fährt schwere Geschütze gegen die Steuerflucht von internationalen Konzernen auf. Die Industrieländer-Vereinigung legte am Dienstag einen umfassenden Plan für das Schließen von wesentlichen Steuerschlupflöchern vor. Damit soll künftig verhindert werden, dass global tätige Unternehmen wie der Versandkonzern Amazon und der Internetgigant Google lokale Steuergesetze gegeneinander ausspielen. Auf 736 Seiten listet die OECD zu sieben Themenfeldern Maßnahmen auf, um die legale Steuervermeidung von Unternehmen einzuschränken.

"Wir setzen dem Missbrauch der bestehenden Verträge ein Ende", erklärte der OECD-Direktor für Steuerpolitik, Pascal Saint-Amans. Ein Beispiel sind hybride Finanzinstrumente. Für sie gibt es künftig einheitliche Regeln. Damit wird das Problem angegangen, dass Tochterfirmen in manchen Ländern Zahlungen an ihre Zentrale als Zinsen steuermindernd geltend machen können, diese im Land der Konzernmutter aber als steuerfreie Dividende ankommen. Laut Saint-Amans will das Maßnahmenpaket insgesamt dagegen angehen, dass Abkommen zur Verhinderung von Doppelbesteuerung so lange ausgereizt werden, bis es gar keine Besteuerung mehr gibt.

Offene Punkte bleiben

Das Hauptziel der OECD: Künftig soll es für ein Unternehmen nicht mehr möglich sein, Gewinne in Steueroasen zu verschieben, wenn das wirkliche Geschäft in einem anderen Land abgewickelt wird. Bekannt geworden sind etwa große Internetkonzerne wie Google, die mit ihren Dienstleistungen Milliardenumsätze machen, aber nur einen Bruchteil davon als Gewinn verbuchen. So hat Google 2011 zwar 9,1 Milliarden Euro in Luxemburg umgesetzt, allerdings lag der zu versteuernde Gewinn bei nur 29 Millionen Euro. Möglich war das etwa durch konzerninterne Verrechnung von Leistungen wie Markenrechten.

In diesem umstrittenen Bereich bleiben aber wesentliche Punkte zur internationalen Koordination offen, gibt auch die OECD zu. Weil der Bereich immaterieller Vermögenswerte wie etwa Lizenzgebühren derart komplex sei, "wurde die Entscheidung getroffen, die Arbeit an einigen Passagen dieses Dokuments noch nicht abzuschließen".

Patentboxen

Auch in anderen Bereichen gebe es noch Gesprächsbedarf, zum Beispiel bei sogenannten Patentboxen. Hier seien vier Länder gegen den Vorstoß einer Harmonisierung, dabei soll es sich um Großbritannien, die Niederlande, Luxemburg und Spanien handeln. Bei Patentboxen handelt es sich um Steuerbegünstigungen für Gewinne, die mit geistigem Eigentum erzielt werden. Das soll für Unternehmen Anreize schaffen, in Forschung und Entwicklung zu investieren. Die OECD vermutet aber hinter den Steuerbegünstigungen "schädlichen Wettbewerb". Länder würden einander damit Standorte von Hightech-Firmen und somit Steuerquellen streitig machen.

Die OECD-Vorschläge sollen am Wochenende von den Finanzministern der G-20-Staaten bei einem Treffen im australischen Cairns verabschiedet werden. Die Finanzminister der 20 großen Industrie- und Entwicklungsländer hatten die OECD im Jahr 2012 um die Entwicklung eines Aktionsplans gebeten. Die ersten sieben von 15 Punkten legte die OECD nun vor, die restlichen acht folgen im kommenden Jahr. (red, Reuters, 16.9.2014)