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Oscar Pistorius (links) am Freitag im Gerichtssaal.

Foto: EPA/SIPHIWE SIBEKO / POOL

Pretoria - Im Prozess gegen Oscar Pistorius hat die Richterin am Freitag ihre Urteilsverkündung fortgesetzt. Thokozile Masipa sprach den Sprintstar der fahrlässigen Tötung von Reeva Steenkamp schuldig.

Am Vortag hatte Masipa den beinamputierten Sportler vom Vorwurf des Mordes oder Totschlags freigesprochen. Als Begründung führte die Richterin an, dass es nicht sicher sei, dass Pistorius vorhersehen konnte, dass die Schüsse durch die Toilettentür tödlich sein würden. Eine detaillierte Erklärung für diese Entscheidung gab Masipa nicht ab.

Urteil mit Fassung aufgenommen

Zunächst hatte sich die Richterin anderen Schussvorfällen gewidmet und den Paralympics-Star zunächst vom Vorwurf freigesprochen, einmal durch das Sonnendeck eines Wagens geschossen zu haben. Die Staatsanwaltschaft musste damit eine weitere Niederlage einstecken. Hingegen befand die Richterin den Angeklagten für schuldig, mit einer Pistole in einem Restaurant geschossen zu haben.

Pistorius nahm den Schuldspruch gefasst auf und zeigte kaum eine Regung. Nach Verlesung des Urteils schien er sich stattdessen leicht vor der Richterin zu verbeugen. Am Vortag hatte er wiederholt im Gerichtssaal geweint.

Anwälte waren entspannt

Pistorius hatte in der Nacht auf den Valentinstag 2013 seine Freundin Reeva Steenkamp erschossen. Kern des Prozesses war, ob das seine Absicht war.

Vor der Urteilsverkündung machten die Anwälte von Pistorius im dicht besetzten Gerichtssaal einen entspannten Eindruck und lächelten. Die Straße vor dem Gericht war voller Schaulustiger und Journalisten aus aller Welt.

Strafmaß erst in einigen Wochen

Pistorius hat die Schüsse nie bestritten. Er argumentierte aber, in der Toilette einen Fremden vermutet und aus Panik vor dem vermeintlichen Einbrecher geschossen zu haben.

Das Strafmaß wird erst in einigen Wochen erwartet. In der Zwischenzeit können Staatsanwaltschaft und Verteidigung Gründe entweder für eine besonders harte Strafe oder für mildernde Umstände vorlegen. Die Höchststrafe beträgt in solchen Fällen in Südafrika 15 Jahre, eine Mindeststrafe gibt es nicht.

Nach dem Urteil darf Pistorius bis zur Verkündung des Strafmaßes gegen Kaution in Freiheit bleiben. Dies entschied Richterin Thokozile Masipa am Freitag in Pretoria.

Damit setzte sich sein Verteidiger gegenüber der Staatsanwaltschaft durch, die sich gegen eine Verlängerung der Kautionsregelung ausgesprochen hatte. Das Strafmaß soll ab dem 13. Oktober verkündet werden. (APA/red, 12.9.2014)