Die Enquete-Kommission zur Sterbehilfe soll bis zum Frühjahr 2015 erste Ergebnisse liefern.

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Wien - Die ÖVP relativiert ihre Forderung nach einer Verankerung des Verbots der Sterbehilfe in der Verfassung. Wünschen würde man es sich zwar, der Ausgang der Diskussion in der Enquete sei aber offen, und diese Frage stehe nicht im Vordergrund, sagte ÖVP-Verfassungssprecher Wolfgang Gerstl am Donnerstag. Ein Abschluss der Enquete ist für das Frühjahr 2015 geplant.

Verfassungsregeln sollten erst gegen Ende der Enquete besprochen werden, erklärte Gerstl zu einem Bericht der "Kleinen Zeitung" am Donnerstag. "Tötung auf Verlangen" ist in Österreich laut Strafgesetzbuch verboten. Dass die ÖVP nun das Strafgesetz in Verfassungsrang heben wolle, sei nicht der Fall, betonte Gerstl.

"Grundwertekatalog" in Verfassung schreiben

Sehr wohl vorstellen kann sich die ÖVP das Festhalten von Prinzipien in einem "Grundwertekatalog" in der Verfassung. In diesem sollte etwa festgeschrieben werden, "dass Tötung auf Verlangen gesetzlich verboten ist", so Gerstl. "Wir wünschen uns das, sind aber offen für die Diskussion." Damit könne verhindert werden, dass aktive Sterbehilfe künftig doch erlaubt wird.

Der Verfassungssprecher verwies wie bereits bei einer Pressekonferenz in der Vorwoche darauf, dass die SPÖ im Jahr 2006 eine ähnliche Bestimmung befürwortet habe. Der damals diskutierte Grundrechtekatalog wurde allerdings nicht umgesetzt. "Wir wollen beim Österreich-Konvent anknüpfen", so Gerstl. Bei Form und Wortlaut der Bestimmung sei man offen.

Sieben Gesprächsrunden geplant

Am kommenden Mittwoch findet ein internes Treffen der Enquete-Teilnehmer statt. Für Ende Oktober ist dann die öffentliche Auftaktveranstaltung geplant. Vorgesehen sind etwa sieben Gesprächsrunden und der Abschluss im Frühjahr 2015. (APA, 11.9.2014)