Rechtsexperten beurteilen das Bildnis Gertrud Loew-Felsövanyi als Restitutionsfall.

foto: klimt-foundation

Wien - Anthony Felsövanyi kämpfte unermüdlich um die Rückgabe des Klimt-Gemäldes Bildnis Gertrud Loew - und er scheiterte: Er starb im Vorjahr 99-jährig. Nun aber erarbeiten die Erben nach Gertrud Felsövanyi, geborene Loew, und die von Ursula Ucicky gegründete Klimt-Foundation eine "faire und gerechte Lösung" im Sinne des Washingtoner Abkommens für das Frauenporträt, das laut Schätzungen von Christie's und Sotheby's zwischen 13,9 und 19,3 Millionen Euro wert ist. Ein Gutachten der gemeinsam eingesetzten Rechtsexperten kam zur Ansicht, dass das Bild zu restituieren wäre, fände das Restitutionsgesetz des Bundes seine Anwendung. Die näheren Umstände der Veräußerung ließen sich zwar nicht rekonstruieren, es sei aber anzunehmen, dass das Bild noch während der NS-Herrschaft von Gustav Ucicky erworben wurde.

Für eine finanzielle Lösung, die von Stiftungsanwalt Andreas Nödl gemeinsam mit Ernst Ploil, dem Rechtsvertreter der Erben, erarbeitet werden soll, habe die Stiftung Geld zur Verfügung gestellt. "Wir werden versuchen, es für Österreich zu erhalten", erklärte Vorstandsvorsitzender Peter Weinhäupl. Mit weiteren Fällen strittiger Provenienz rechne man in der Klimt-Stiftung nicht. (asch, DER STANDARD, 11.9.2014)