Innsbruck - Der Tiroler Bauernbund hat eine Neuregelung im Arbeitslosenversicherungsgesetz kritisiert, die seit September vom AMS umgesetzt werde. Nebenerwerbslandwirte, die bei der Sozialversicherungsanstalt der Bauern pensionsversichert sind, erhalten im Fall der Arbeitslosigkeit keine finanzielle Unterstützung vom AMS mehr, bemängelte Bauernbundobmann-Stv. Martin Zürcher und fordert eine Gesetzesänderung.

Das AMS setze die auf ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH) zurückgehende Regelung seit September um. Jeder Landwirt, der auch bei der Sozialversicherungsanstalt der Bauern (SVB) einen Pensionsversicherungsbeitrag zahlt, erhalte zukünftig kein Arbeitslosengeld mehr, wenn sein Nebenerwerb gekündigt wird, erklärte Zürchner in einer Aussendung: "Eine Ungerechtigkeit, die schnell repariert werden muss".

Bereits ab 1.500 Euro landwirtschaftlichen Einheitswert müssten die Nebenerwerbslandwirte nämlich Pensionsversicherung zahlen. Das seien aber Kleinbetriebe, die nur im Nebenerwerb geführt werden können. Bisher lag die Grenze laut Zürcher bei 13.177 Euro Einheitswert und stellte damit für einen durchschnittlichen Tiroler Betrieb kein Problem dar. Der Wegfall des Arbeitslosengeldes sei im Extremfall existenzgefährdend, meinte Zürchner: "Der Bauer geht ja nicht aus Jux und Tollerei arbeiten, sondern um ein Gesamteinkommen für sich und seine Familie zu sichern".

Einmal mehr zeige sich, dass die Doppelgleisigkeiten im Sozialversicherungssystem Österreichs zu massiven Verwerfungen führen. "Die Nebenerwerbsbauern zahlen über ihren Zweitberuf ja die Arbeitslosenversicherung", kritisierte Zürcher. In anderen Ländern werden bereits Klagen über die bäuerlichen Interessensvertretungen vorbereitet. Zürcher forderte aber eine Lösung über den Verhandlungsweg. (APA, 10.9.2014)