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Foto: Jeff Chiu / AP

Nach Apple muss auch Google für unerlaubte Internetkäufe durch Kinder eine saftige Entschädigung zahlen. Wie die US-Aufsichtsbehörde FTC am Donnerstag mitteilte, stimmte der Suchmaschinenriese einem Vergleich über mindestens 19 Millionen Dollar (14,5 Millionen Euro) zu.

Google Play

Das Geld soll an Eltern gehen, deren Kinder bei Apps aus dem Onlineladen Google Play auf unbeaufsichtigte Einkaufstour gegangen waren. Im Gegenzug stellt die FTC ein Verfahren gegen den US-Konzern ein.

Die In-App-Käufe, die Kinder ohne das Wissen ihrer Eltern auf Smartphones oder Tablets tätigten, gehen bis in das Jahr 2011 zurück. Die Kinder bestellten dabei für Spiele und andere Softwareprogramme aus Google Play Zubehör oder virtuelles Geld. Damit können schnell Kosten in dreistelliger Höhe entstehen.

Möglichkeit der Entschädigung

Unter den Auflagen der FTC muss Google nun alle Nutzer seines Onlineladens kontaktieren und auf die Möglichkeit einer Entschädigung hinweisen. Mit dem Vergleich stellt Google mindestens 19 Millionen Dollar bereit. Eine Obergrenze gibt es nicht - der Betrag hängt davon ab, wie viele Betroffene sich melden. Sollten die 19 Millionen Dollar zu viel sein, geht der Rest an das US-Finanzministerium.

FTC-Chefin Edith Ramirez erklärte, dass die Bestimmungen des Verbraucherschutzes im Zeitalter des mobilen Internets weiter Gültigkeit besäßen. "Verbraucher sollten nicht für Käufe bezahlen müssen, die sie nicht autorisiert haben", fügte sie hinzu. Google nahm an seinem Online-Shop nach eigenen Angaben bereits Änderungen vor, um Eltern vor unerwünschten Kosten durch In-App-Käufe ihrer Kinder zu schützen. "Wir sind froh, diese Angelegenheit hinter uns gebracht zu haben", sagte ein Unternehmenssprecher.

Nicht der einzige Hersteller

Einen ähnlichen Vergleich hatte die FTC Anfang des Jahres bereits mit Apple geschlossen. Der Technologiekonzern erklärte sich damals zu einer Zahlung von mindestens 32,5 Millionen Dollar bereit. Die Aufsichtsbehörde geht wegen In-App-Käufen von Kindern seit Juli auch gegen den Onlinehändler Amazon vor, eine Einigung steht hier noch aus. (APA, 5.9.2014)