Jetzt ist schon wieder was passiert – und schon wieder bei der Justiz. Ein Gerichtsblogger hat angeblich jede Menge Akten vom Landesgericht Wien horten können –
weil er sie einfach völlig unversehrt aus den Müllcontainern des Grauen Hauses stibitzte. Aktenstücke von dutzenden Verfahren, die zum Teil auch personenbezogene Daten enthalten, Kleinkriminalität, bunt gemischt mit dem Entwurf zum Vorhabensbericht der Staatsanwaltschaft in der Causa Julius Meinl, Telekom- und Yline-Schriftstücken.

Die Staatsanwaltschaft reagierte schnell mit einem amtswegigen Verfahren gegen unbekannte Täter. Sie vermutet einen Maulwurf, der dem Blogger die Akten zugesteckt habe. Gerichts-Insider halten das für unwahrscheinlich.

Es ist wohl eher so, dass man in den letzten Monaten finden konnte, wenn man wusste, wo man suchen muss. Ein solches Leck ist nicht nur peinlich, es ist ein weiteres Glied in einer langen justiziellen Fehlerkette, die endlich entwirrt und aufgelöst werden muss. Angekündigt hat es der Justizminister ja – allein, bis dato ist kaum etwas passiert.

Nur mit einem Vorschlag ließ Wolfgang Brandstetter an diesem Wochenende aufhorchen: Er will eine Nachfolgeregelung für die Vorratsdatenspeicherung. Die Justiz müsse bei schwerster Kriminalität Daten speichern dürfen, lautet seine Forderung. Ein Vorschlag zur Güte: Erst mit den vorhandenen Daten korrekt umgehen – und dann erst neue Daten sammeln. (Petra Stuiber, DER STANDARD, 1.9.2014)