Noch keine Netzsperren: Verein für Antipiraterie klagt Provider

A1: Ohne einstweilige Verfügung ist Rechtssicherheit nicht gegeben

Der Verein für Antipiraterie (VAP) hat die angekündigten Klagen gegen österreichische Provider eingebracht. Insgesamt wurden vier Anbieter geklagt, wie VAP-Geschäftsführer Werner Müller gegenüber dem WebStandard bestätigt. Gegenstand der Klage ist die Sperre von Websites, über die urheberrechtlich geschütztes Material verbreitet werden soll.

Frist gesetzt

Ursprünglich hatten der VAP und der Musikwirtschaftsverband IFPI bis zum 14. August gefordert, dass mehrere Seiten, darunter kinox.to und thepiratebay.se, gesperrt werden. Hintergrund ist ein Urteil des Obersten Gerichtshofs, das Netzsperren als legitimes Mittel gegen Urheberrechtsverletzungen ansieht.

Keine außergerichtliche Einigung

Die Provider haben die Frist jedoch verstreichen lassen und streben ein gerichtliches Verfahren anstatt einer außergerichtlichen Einigung an. Es seien noch zahlreiche rechtliche und technische Fragen offen, hieß es Mitte August seitens der Branchenvertretung Internet-Service-Provider Austria (ISPA).

UPC und A1 geklagt

Wer geklagt wurde, wollte der VAP nicht sagen. Gegenüber dem WebStandard bestätigten UPC und A1 am Donnerstag, eine Klage erhalten zu haben. Sie betrifft die Sperre von kinox.to und movie4k.to. Die IFPI soll nach Angaben des VAP die Blockade von thepiratebay.se angehen. Der Musikverband wollte sich auf Anfrage aktuell jedoch nicht näher dazu äußern. Die Klagen seien noch in Vorbereitung, heißt es.

Keine Rechtssicherheit

A1 sei der Sperraufforderung bisher nicht nachgekommen, da ohne einstweilige Verfügung keine Rechtssicherheit gegeben sei. "Denn es sollte der Beurteilung eines Richters überlassen werden, ob in einem konkreten Fall die Rechte der Internetnutzer oder die der Film-/Musikindustrie mehr wiegen", so A1-Sprecherin Livia Dandrea-Böhm. "Wir werden jetzt innerhalb der vom Gericht eingeräumten Äußerungsfrist Stellung nehmen. Danach hat die Richterin zu entscheiden."

Einstweilige Verfügung

Müller rechnet damit, dass die einstweilige Verfügung gegen die Provider binnen eines Monats ausgestellt wird. (Birgit Riegler, derStandard.at, 29.8.2014)

  • Movie4k.to und kinox.to sind von den Providern noch nicht gesperrt worden.vergrößern (800x557)
    screenshot: red

    Movie4k.to und kinox.to sind von den Providern noch nicht gesperrt worden.

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Lieber Hr. Dr. Müller. Vielleicht sollten sie sich mal das Schicksal von Hrn. RA Urmann ansehen. es zahlt sich nicht aus, präpotenz zu zeigen, selbst wenn man vermeintlich im recht ist.

Naja...

...da besteht schon ein Unterschied.

Dr. Müller hat ein durchaus verständliches Anliegen, das ich zwar nicht teile, das aber halt, aus neutraler Sicht, diskutiert werde kann.

Was dieser Urmann mit seinen "Collegen" aufgeführt hat, hingegen...

die seite des vap ist wieder online ...

ein glück, dass wegen dem schulanfang niemand zeit hat, sie zu hacken ;)

Neueste Gaudi...

...gerade gestern.

Ich bin Sci-Fi-Fan und wollte mir, auf iTunes, die Serie "Babylon 5" kaufen, die habe ich nämlich noch nicht gesehen - und der Preis wäre ja nicht nur fair, sondern richtig super (EUR 14,99 für eine ganze Staffel - das ist ein Hammerpreis, da mußte ich natürlich zuschlagen).

Problem:

Geht nicht in Österreich. Nur der deutsche Shop bietet das an.

Und dann stellen sich Leute wie der Morawetz und der Müllner her und winseln herum, wie böse doch die User sind?

Auf die Gefahr hin, mich zu wiederholen:

Hr. Morawetz, Hr. Müllner: SHUT UP AND TAKE MY MONEY!!

Nehmt es doch einfach!

Ach so, nochwas...

...bis ich zur MC gefahren bin, um mir dort die DVDs auszuchecken, habe ich die Lust aufs Filmschauen entweder schon verloren, oder der Saturn dort hat eh schon zu, weil ich halt der Typ bin, der gerne spontan, mitten in der Nacht, sich mal gerne eine Folge Sci-Fi reinzieht.

So bin ich eben. Ich habe absolut ein Recht darauf, so zu sein, denn ich schade mit dieser Charaktereigenschaft ja niemandem, im Gegenteil würde ich gerne Geld für das Ausleben meiner Sci Fi-Gelüste bezahlen, aber ich darf ja nicht.

Lustiger Vergleich!

Wäre es für Sie verständlicher, wenn der Hr. Müller sich um 15:00 bei der (um diese Zeit geöffneten Kasse) vor Sie stellen und ihnen erklären würde was Sie seiner Meinung nach nicht kaufen dürfen und die Artikel wieder aus dem Einkaufskorb nehmen würde?
Oder anders gesagt: Nicht alles was hinkt ist ein Vergleich.

Ich dachte jetzt mit der bald zu erwartenden Abgabe für Speichermedien ...

...darf ich diese auch von überall her befüllen? Die Abgabe dient de facto ja zur Abgeltung von "Raubkopien", da die Abgeltung der vielfach diskutierten "Privatkopie" in jedem funktionierenden Rechtsstaat konsequenterweise bereits im Verkauften Musik- oder Kinotitel enthalten ist und nicht auf SD-Karten, Festplatten und Geschirrspüler umgelegt wird.

Jetzt bin ich aber durcheinander. Müssen wir erst warten, die die Abgabe definitiv kommt, bevor wir alle volle durchstarten können?

proxybay

bay.piratenpartei.at/
und
bucht.piratenpartei.at

Ja wo is die Seite von den Vapplern verschwunden?

HTTP/1.1 302 Object moved
Connection: close
...
<head><title>Object moved</title></head><body><h1>Object Moved</h1>This object may be found <a HREF="http://www.fafo.at/?category... ;/body>
Hmmm, hat da ein admin einen Stuss verbrochen, oder wurden die aufgemacht?

Vereine sind doch grundsätzlich gemeinnützig. Wo dieser gemeine Nutzen dieses "Vereins", der ausschließlich die Gewinninteressen der Contentindustrie vertritt, ist, wird leider nicht beleuchtet.

Nein, Vereine müssen nicht gemeinnützig sein.

Vereine sind zwar "ein freiwilliger, auf Dauer angelegter, auf Grund von Statuten organisierter Zusammenschluss mindestens zweier Personen zur Verfolgung eines bestimmten, gemeinsamen, ideellen Zwecks" und nicht auf Gewinn ausgerichtet. Daraus folgt aber nicht, dass ein Verein auch gemeinnützig sein muss.

Verstehe ich das richtig,

ein privater Verein wird in Zukunft ohne weiter Kontrolle des Staates die Provider zwingen können einzelne Seiten zu sperren?
Langsam gerät das Ganze aber ziemlich außer Kontrolle.

nein, eigentlich steht da das genaue gegenteil.

Es gibt ein Urteil des obersten Gerichtshofes wonach Netzsperren ein legitimes Mittel seien.
Jetzt lassen es die Provider auf eine Klage ankommen.
Wo jetzt im Artikel das genau Gegenteil stehen soll erschließt sich mir nicht.

im artikel steht eh nicht das gegenteil von dem was sie jetzt plötzlich schreiben. sondern in ihrem ursprünglichen kommentar

"ein privater Verein wird in Zukunft ohne weiter Kontrolle des Staates die Provider zwingen können einzelne Seiten zu sperren? "

ein privater verein kann klagen und wenn die klage gerechtfertigt ist, kann ein gericht die sperre anordnen.
ohne kontrolle des staates geht also gar nichts.

Das ist doch blödsinn.
Im von der VAP angestrebten Verfahren geht es nicht darum welche und was für Seiten gesperrt werden dürfen sondern, ob die Provider überhaupt dazu gezwungen werden können zu sperren...
Wird zukunsten der VAP entschieden, entscheidet sehr wohl ein privater Verein welche Seiten die Ö-Provider sperren müssen.
Anschließend wird es nicht zu jeder einzelnen Seite ein Urteil geben müssen.

kann es sein, dass sie ein paar monate zurück liegen?

das verfahren, ob sperren grundsätzlich zulässig sind ist längst abgeschlossen und nach vorabentscheid des EUGH vom OGH bestätigt worden.
dabei ging es um den konkreten fall kino.to.

hier alles schön nachzulesen nur damit sie wieder up to date sind ;-):

http://curia.europa.eu/juris/doc... cid=515666

auf basis dieses grundsatzentscheides hat der VAP schon seit ein paar wochen zu sperren aufgerufen. die provider weigern sich und jetzt gibt es wieder klagen bei denen es um zwei ganz konkrete seiten geht.

das wiederum steht da oben. einfach mal lesen ;-)

Ok. Du hast recht. Sorry. ;-)

passt schon... wenn ich die möglichkeit hätte auf drachen rumzufliegen, würde ich mich auch nicht mit solchem krimskrams beschäftigen :-)

du verwendest hier übrigens exakt den namen, den ich seit über 10 jahren in so ca. jedem computerspiel vergebe, in dem man einen charakter benennen muss. :-)

Ich versteh noch immer nicht, warum thepiratebay verboten ist, aber google ganz normal erlaubt... Alles, was ich mit tpb finde, find ich auch mit google, mit minimal mehr Aufwand...

Komisch!

psssssssst!

der witz dabei ist ja dass nicht gerade wenige ihre torrents und direktdownloads wirklich nur mit google suchen ..

(pssst: wie geht das? was muss man da eingeben? ich frage nicht für mich, ich frage für... einen guten freund... *hust*)

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