Justizminister Brandstetter (hinten) will bis Herbst gemeinsam mit Kulturminister Josef Ostermayer (SPÖ) eine Urheberrechtsreform durchsetzen

Foto: BKA/Hofer

In einer parlamentarischen Anfragebeantwortung hat sich Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) erneut ausführlich zur sogenannten Festplattenabgabe geäußert. Bereits in den vergangenen Monaten hatte Brandstetter mehrmals Vorteile des Modells gegenüber Alternativen hervorgehoben, Anfang Juli war ein Entwurf einer gesetzlichen Auslegung aufgetaucht.

Verwertungsgesellschaften: Studie

Der grüne Kultursprecher Wolfgang Zinggl wollte nun in einer Anfrage von Brandstetter wissen, welche Studien und sonstige Grundlagen einer Novellierung des Urheberrechts zugrunde liegen. Der Justizminister beruft sich in diesem Punkt eine Studie der Verwertungsgesellschaften, in der erhoben wurde, wieviel urheberrechtlich geschütztes Material sich auf Festplatten befinde. Die Verwerter hatten die in der Studie präsentierten Zahlen im Zuge eines Gerichtsverfahrens präsentiert, das als Musterprozess in der Frage der Festplattenabgabe dienen soll.

Durchschnitt: 2.150 Musiktitel

Laut der Studie befinden sich auf österreichischen Festplatten durchschnittlich 2.150 Lieder und 183 Videos, eine Vielzahl davon sei urheberrechtlich geschützt. Auf externen Festplatten erhöhe sich diese Zahl noch weiter, bei einem Teilnehmer der Studie wurden 150.185 Musiktitel gefunden. Aufgrund dieser Zahlen urteilte der Oberste Gerichtshof (OGH), dass auf Festplatten in einem "relevanten Ausmaß“ Privatkopien gespeichert würden, eine Festplattenabgabe daher zulässig sei.

Raubkopien nicht für Tarif heranziehen

Dieser Rechtsansicht dürfte auch das Justizministerium folgen – mit mehreren Einschränkungen: So zitiert Brandstetter in der Anfragebeantwortung ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), demzufolge Kopien aus illegalen Quellen – also die Raubkopie – nicht in die Berechnung miteinfließen dürften. Außerdem gebe es durchaus "Alternativen“ zur Festplattenabgabe, die es "wert sind, geprüft zu werden.“

Kopierschutz "nicht relevant"

Dennoch scheint die Festplattenabgabe die präferierte Lösung des Justizministeriums zu sein: So werden Bedenken beiseite gewischt, dass durch Kopierschutzmaßnahmen die Grundlage für die umstrittene Abgabe infrage gestellt wird. Die Frage des Kopierschutzes, etwa bei Amazons Kindle-Reader, sei "nicht relevant“, so Brandstetter. Nur wenn „flächendeckend“ keine Privatkopien von Kulturgütern erstellt werden könnte, hätte dies Konsequenzen, schreibt der Justizminister weiter.

Ausreichend Transparenz bei Verwertern?

In Punkto Transparenz für die Verwertungsgesellschaften, die aus der Festplattenabgabe generierte Gelder in Form von Tantiemen an Künstler ausschütten, sieht Brandstetter ebenfalls keinen Handlungsbedarf. Die Idee eines "Regulators“, wie sie vom grünen Kultursprecher Zinggl in der Anfrage geäußert wird, lehnt Brandstetter ab. Wenn es über die Höhe der Tarife Streit zwischen Elektrohandel und Verwertern gebe, könne immer noch der ordentliche Rechtsweg beschritten werden, so Brandstetter.

"Keine Kriminalisierung"

Wichtig sei Brandstetter jedenfalls, dass "private Nutzer nach der gebotenen Abwägung der Grundrechtsinteressen weder kriminalisiert, noch überzogenen zivilgerichtlichen Forderungen“ ausgesetzt seien. Ausführlicher wollte sich Brandstetter zu einer "Bagatellklausel“, die Verstöße gegen das Urheberrecht für Privatpersonen mildert, nicht äußern. Provider zur Auskunft über Kunden zu zwingen, denen Urheberrechtsverletzungen vorgeworfen werden, sei derzeit aber ohnehin nicht möglich. Bei Piraterie in "gewerblichem Ausmaß“ müssten allerdings auch Provider mithelfen. (fsc, derStandard.at, 26.8.2014)