In der Causa Meinl sind laut einem Bericht des "Kurier" (Dienstagausgabe) Daten aus einem Anklageentwurf gegen Verantwortliche der Meinl Bank im Internet gebloggt worden. Die Staatsanwaltschaft Wien ermittle wegen Verdachts auf Verletzung des Amtsgeheimnisses gegen Unbekannt, es wurde eine Hausdurchsuchung beim Blogger durchgeführt und sein Computer beschlagnahmt, so die Zeitung.

Auszüge

Die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Wien, Staatsanwältin Nina Bussek, bestätigte auf APA-Anfrage den Vorfall. Auch ihr Vertreter, Staatsanwalt Thomas Vecsey, bestätigte laut "Kurier", dass bei dem Blogger Auszüge eines Entwurfs des Vorhabensberichts in der Causa Meinl gefunden worden seien. Nun werde am beschlagnahmten Computer untersucht, ob es zu einer Informationsweitergabe auf elektronischen Weg gekommen sein könnte. Falls der Entwurf bei der Altpapierentsorgung versehentlich nicht geschreddert wurde und aus dem Altpapier-Container herausgefischt worden sei, wäre dies kein Straftatbestand.

Genannt werden in dem Blog laut Zeitung die Namen von fünf Beschuldigten, darunter der Banker Julius Meinl, mit kurzer Personenbeschreibung. Weiters wird eine Zeugenliste mit 18 Namen und die angebliche Schadenssumme von 211,909.041,86 Euro genannt. Laut einem Update des Bloggers vom vergangenen Sonntag soll das 40 Seiten starke Papier, aus dem er zitiere, ein Anklage-Entwurf sein.

Kritik

In einer Stellungnahme gegenüber der APA bezeichnet die Meinl Bank es als "aus rechtsstaatlicher Sicht untragbar, dass - bevor die Betroffenen davon erfahren, und Gelegenheit haben, sich dazu zu äußern - ein vertraulicher Vorhabensbericht der Sta. Wien, bzw. Teile oder Entwürfe davon öffentlich werden". Das Verfahren sei "einstellungsreif". Hier trete eine "mutmaßliche Schlamperei im Umgang mit vertraulichen Unterlagen" zutage, die ein fragwürdiges Licht auf eine Behörde werfe, "die per Gesetz dazu verpflichtet ist, nicht nur äußerst sorgsam mit derartigen Unterlagen umzugehen, sondern darüber hinaus zu Objektivität und Neutralität verpflichtet wäre."

In der Causa wird gegen Julius Meinl und andere (frühere) Organe von Meinl European Land (MEL) und der Meinl Bank wegen des Verdachts auf Betrug und Untreue ermittelt. Julius Meinl war am 1. April 2009 nach einer Vernehmung festgenommen worden, am 2. April wurde die U-Haft verhängt. Am 3. April wurde er gegen die Zahlung einer 100-Mio.-Euro-Kaution unter Auflagen auf freien Fuß gesetzt. Im März 2013 wurde die Kaution von 100 auf 10 Mio. Euro herabgesetzt, 90 Mio. wurden zurückerstattet. Julius Meinl und die anderen Beschuldigten weisen alle Vorwürfe zurück. Die Staatsanwaltschaft hat der Oberstaatsanwaltschaft einen Vorhabensbericht vorgelegt, in dem sie sich für eine Anklage oder eine Einstellung des Verfahrens aussprechen kann. Laut Medienberichten tritt die Staatsanwaltschaft für eine Anklage ein. Die Letztentscheidung liegt beim Justizminister. (APA, 26.8.2014)