Im Regierungsprogramm wird die Reform des Privatkonkurses mit keinem Wort erwähnt. Obwohl Interessenvertreter seit Jahren darauf hinweisen, dass die Hürden, um den privaten Schuldenberg wieder abzubauen, in Österreich im Vergleich zu anderen europäischen Ländern sehr hoch sind. Ebenso lange fordern sie eine Überarbeitung der gesetzlichen Regelungen.

Die Hürden sind sogar so hoch, dass nach sieben Jahren Verfahrensdauer in hunderten Fällen keine Entschuldung gelingt. Jahrelang leben die Betroffenen am Existenzminimum, um dann wieder auf Schulden sitzenzubleiben.

Davon profitiert der Staat wohl kaum, eine Senkung der Verfahrensdauer ist längst fällig. Wenn das Justizministerium nun sagt, dass die Reform im Regierungsprogramm nicht vorgesehen sei, dann ist das eine billige Ausrede. Ja, der Justizminister hat viel vor. Er arbeitet an der Strafrechtsreform und hat sich als nächsten großen Brocken das Erbrecht vorgenommen. Aber er hat genauso Sorge zu tragen, dass die Ärmsten in der Gesellschaft gestärkt werden.

Argumentationshilfe für eine Reform liefert eine Studie der Wiener Wirtschaftsuniversität, die besagt, dass der Staat von raschen Entschuldungen profitiert. Immerhin kurbeln die Betroffenen durch die Wiedererlangung ihrer Kaufkraft die Wirtschaft an. Das sollte auch jene politischen Player freuen, die eine Reform bisher aus Rücksicht auf Inkassobüros und Geldinstitute verhindert haben. (Rosa Winkler-Hermaden, DER STANDARD, 26.8.2014)