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Mobilfunk in Österreich ist kein Billigparadies mehr.

Foto: AP Photo/Ahn Young-joon

Die Jahre der Niedrigst-Tarife am heimischen Mobilfunkmarkt sind vorbei. Seit Mitte 2013 steigen die Kosten für Kunden. Mittlerweile haben alle großen Anbieter ihre Tarife für Neukunden und Bestandskunden erhöht, teilweise bereits die zweite Preiserhöhungsrunde gestartet. Zuletzt hat "3" angekündigt, die Gebühren für über 20 weitere Tarife ab Oktober hochzuschrauben.

Hintergründe

Die Mobilfunker geben steigende Investitionen in ihre Infrastruktur und wegbrechende Umsätze als Grund an. Die Investitionen in den Ausbau des LTE-Netzes, vor allem die Kosten für die Frequenzauktion bereitet den Anbietern Kopfzerbrechen. Roamingkosten werden sukzessive reduziert. Einst lukrative Modelle wie SMS bringen heute nur mehr wenig ein, da sie durch Messaging-Dienste abgelöst wurden. Bei niedrigen Internet-Flatrates können die Mobilfunker hier nicht weiter mitschneiden. Und auch die geplante Festplattenabgabe, die auch auf Smartphones anfallen würde, soll für Verteuerungen sorgen, so die Argumentation.

Auswirkungen

Die österreichischen Kunden reagieren entsprechend. So hat A1 im Vergleich zum Vorjahr 4,8 Prozent seiner Kunden verloren. Laut dem Unternehmen haben vier bis fünf Prozent der Kunden vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht, das bei einseitigen Vertragsänderungen wirksam wird. Die Zahlen zeigen, dass die Konsumenten zu "3" und T-Mobile wechselten, die im Jahresvergleich Neukunden gewinnen konnten. Aber auch dort gibt es Erhöhungen. Die Regulierungsbehörde RTR kommentierte die Entwicklung bereits im Juli als "besorgniserregend".

Kundenrecht

Die einseitige Vertragsänderung durch den Provider ist rechtlich gedeckt. Wie erwähnt steht Kunden ein Sonderkündigungsrecht zu. Das bedeutet, dass man kostenlos kündigen, die Rufnummer zu einem anderen Betreiber mitnehmen kann sowie ein Smartphone, das durch Vertragsabschluss günstig erworben wurde, kostenlos behalten darf. Der Betreiber darf keinen Verzicht auf das Kündigungsrecht vereinbaren. Sollte das dennoch der Fall sein, muss sich ein Kunde nicht an diese Vereinbarung halten. Das bestätigen Arbeiterkammer und RTR. Kunden können sich an beide wenden, wenn sie von Unrechtmäßigkeiten bei ihren Verträgen ausgehen.

Ausnahmen

"Nur wenn ein Kunde zum Zeitpunkt der Vereinbarung bereits die neuen Konditionen kannte und auch akzeptiert hat, kann er nicht kündigen, weil dann keine einseitige Änderung mehr gegeben ist. Ebenso sind Einschränkungen dann möglich, wenn eine Preiserhöhung auf Grund einer in den Geschäftsbedingungen vereinbarten Indexanpassungsklausel vorgenommen wird", hieß es seitens der RTR im Mai. Allerdings sei diese Rechtsfrage noch nicht einheitlich entschieden und liege derzeit beim Obersten Gerichtshof vor.

Angebote vergleichen

Regulierungsbehörde und Arbeiterkammer empfehlen Kunden, sich genau über alternative Angebote zu informieren. "Durch den Wechsel des Betreibers und die Wahl der richtigen Produkte wird Druck erzeugt. So können Kunden selbst dazu beitragen, dass das Angebot vielfältig und die Preise stabil und günstig bleiben. Gerade wenn man die Möglichkeit hat, kurzfristig und kostenfrei zu kündigen, sollte man sich über die Angebote informieren und richtig disponieren", so die RTR. Die Arbeiterkammer empfiehlt Konsumenten ihren Tarifrechner. Über das Online-Tool kann man nach den günstigsten Angeboten suchen.

Ausblick

Der Wettbewerb könnte schon bald wieder stärker angekurbelt werden. In den nächsten Monaten wollen mehrere virtuelle Mobilfunkbetreiber (MVNO) den Markt aufmischen, die sich in bestehende Netze einmieten. So wollen der frühere Telering- und Orange-Chef Michael Krammer mit seiner Firma Ventocom und Hofer, UPC und das Wiener Unternehmen Mass Response derartige Angebote starten. Mit den neuen Anbietern wird ein neuer Preiskampf erwartet.

Behinderungen

Wann genau diese starten werden, ist jedoch noch nicht bekannt. Im Juni hatte die Bundeswettbewerbsbehörde eine Untersuchung des Telekommarktes angekündigt, weil eine Behinderung beim Start von MVNOs durch die Mobifunker vermutet wird. Ob diese Untersuchung bereits eingeleitet wurde und Ergebnisse gebracht hat, ist nicht bekannt. Bei der Behörde war am frühen Freitagvormittag zunächst niemand für eine Stellungnahme erreichbar. (Birgit Riegler, derStandard.at, 22.8.2014)