Berlin - Die "Drei Grazien" von Lovis Corinth sind nach Einschätzung der Limbach-Kommission keine Nazi-Raubkunst. Die Bayerischen Staatsgemäldesammlungen müssen das umstrittene Bild deshalb aller Voraussicht nach nicht an die Erben der früheren jüdischen Besitzer zurückgeben. "Nach der Faktenlage ist ein Zwangsverkauf nicht erkennbar", befand die Kommission in einem am Donnerstag veröffentlichten Votum.

Das Schiedsgremium könne deshalb eine Herausgabe des um 1904 entstandenen Gemäldes nicht empfehlen, hieß es. Die Erben der von den Nazis verfolgten Berliner Fabrikantenfamilie Levy fordern dagegen seit 2002 die Rückgabe der "Drei Grazien". Sie gehen davon aus, dass das Bild 1940 von deutschen Behörden beschlagnahmt wurde.

Die Empfehlung der Kommission ist nicht bindend, hat in der Regel aber großes Gewicht. Das Gremium wird von der früheren Präsidentin des Bundesverfassungsgerichts, Jutta Limbach, geleitet. Zunächst war weder von den Erben noch von den Staatsgemäldesammlungen eine Reaktion zu bekommen.

Dauerleihgabe im Regensburger Kunstforum

Bei den "Drei Grazien" handelt es sich um ein fast zweieinhalb Quadratmeter großes Ölgemälde aus dem frühen Werk von Corinth (1858-1925), einem der bedeutendsten Impressionisten. Es hängt als Dauerleihgabe im Regensburger Kunstforum und zeigt drei in durchsichtige Schleier gehüllte Frauen. Das Ehepaar Levy hatte es 1917 erworben.

Nach Ansicht der Limbach-Kommission kann "kein ernsthafter Zweifel" daran bestehen, dass das Bild 1940 mit anderen Umzugsgütern der Familie Levy per Schiff nach New York ging und an die in die USA emigrierten Erben ging. Das belegten unter anderem die Frachtpapiere, so die Kommission.

Die Erben sind dagegen der Meinung, dass die Nazis noch vor der geplanten Verschiffung nach New York eingegriffen, das Bild sei nicht in den USA angekommen. Es tauchte später bei der Buchholz Gallery Curt Valentin in New York auf.

Zunächst erwarb es das Kunstmuseum Bern, 1950 kauften es die Bayerischen Staatsgemäldesammlungen von den Bernern. Nachdem in einem langen Tauziehen mit den Erben keine Einigung erreicht werden konnte, war die Limbach-Kommission eingeschaltet worden. (APA, 21.8.2014)