Zürich - Nach hohen Geldstrafen wegen Regelverstößen durch Mitarbeiter schaut die Schweizer Großbank UBS ihren Angestellten genauer auf die Finger. Der Kreis der Mitarbeiter, die der Personalabteilung einen Auszug aus dem Strafregister und dem Betreibungsregister (Pfändungsregister) vorlegen müssen, wird ausgeweitet, wie ein Sprecher am Montag einen Bericht des Blogs "Inside Paradeplatz" bestätigte.

Der Schritt sei Teil der Strategie, die Risiken im täglichen Geschäft zu reduzieren. Betroffen sind zusätzlich rund 9.000 Mitarbeiter oder etwa 15 Prozent der Belegschaft. Während sich die obere Führungsebene schon bisher einer solchen Überprüfung unterziehen musste, will die Bank nun auch mehr Informationen von Spezialisten mit Zugang zu sensiblen Informationen.

Milliarden-Strafzahlung

Die größte Schweizer Bank war in den letzten Jahren in eine Reihe von Skandalen verwickelt. Weil Angestellte an Manipulationen des Referenzzinses Libor beteiligt waren, zahlte UBS eine Strafe von rund 1,5 Mrd. Dollar (1,1 Mrd. Euro). Zuletzt waren in Deutschland 300 Mio. Euro wegen Beihilfe zu Steuerhinterziehung fällig. 2011 verursachte ein Händler in London mit unerlaubten Spekulationen einen Schaden von mehr als zwei Mrd. Dollar.

Im Zusammenhang mit dem Libor-Skandal stellte die Schweizer Bankenaufsicht FINMA erhebliche Mängel im internen Kontrollsystem der Bank und damit verbunden hohe operationelle Risiken fest. Um solche Risiken abzufedern, verdonnerte die FINMA die Bank Ende 2013 dazu, zusätzlich Eigenkapital zurückzulegen.

Die Schweizer Wettbewerbskommission (WEKO) untersucht, ob UBS neben anderen Instituten auch in mutmaßliche Manipulationen von Devisenkursen verwickelt ist. In den USA nehmen Behörden in einer branchenweiten Prüfung auch das Geschäft der Schweizer mit außerbörslichen Handelsplattformen, sogenannten "Dark Pools", unter die Lupe. Insgesamt hat die Bank zur Regelung von Rechtsfällen und regulatorischen Risiken knapp 2 Mrd. Franken (1,65 Mrd. Euro) zurückgelegt. (APA/Reuters, 18.8.2014)