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Ein neuer Trojaner erlaubt deutschen Behörden Online-Durchsuchungen

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Deutschland hat einen neuen neuen Staatstrojaner: Nach mehreren Jahren Entwicklung und Investitionen von rund zwei Millionen Euro wurde nun eine Spionagesoftware fertiggestellt, die der Polizei sogenannte "Online-Durchsuchungen“ ermöglichen soll. Das geht aus einer parlamentarischen Anfragebeantwortung hervor. Dort heißt, dass die "Quellen-TÜK-Software“ nun in einer „Implementierungsphase“ sei und getestet werde.

NSA-nahe Firma half mit

Entwickelt wurde die Software mit Unterstützung der NSA-nahen Firma CSC Deutschland Solutions GmBH sowie der deutschen 4Soft, so die Anfragebeantwortung weiter. In einem nächsten Schritt soll ein zweiter Trojaner folgen, der laut Chip „einzelne Kommunikationsvorgänge“ wie Skype-Gespräche abhören könne.

Österreich: Nicht verfassungsrechtlich

In Österreich sind Staatstrojaner verfassungsrechtlich nicht zulässig. Ein Spionageprogramm wurde 2008 bei der Online-Durchsuchung eines Terrorverdächtigen eingesetzt, seither denkt das Innenministerium nicht an den Erwerb ähnlicher Software. (fsc, derStandard.at, 17.8.2014)