Salzburg - Mehr als 70 Jahre nach der Ermordung des oberösterreichischen Kriegsdienstverweigerers Franz Jägerstätter durch die NS-Militärjustiz erhalten die drei Töchter von Jägerstätter und seiner im März 2013 verstorbenen Witwe Franziska von der Republik eine symbolische Entschädigung. Den drei zwischen 1937 und 1940 geborenen Waisen wurden vom Nationalfonds je 5000 Euro zugesprochen.

Dass der Nationalfonds der Republik Österreich für Opfer des Nationalsozialismus an die Töchter des 2007 seliggesprochenen Wehrdienstverweigerers Jägerstätter den bescheidenen Betrag auszahlt, war lange Zeit umstritten. Wie vom Standard damals berichtet, wurde ein entsprechender Antrag, den die drei Töchter nach dem Tod ihrer Mutter gestellt hatten, vom Sozialministerium im Juli 2013 abgelehnt.

Am Geld scheitert es nicht

Als Begründung für die Ablehnung wurde angeführt, dass Mutter Franziska Jägerstätter ja ohnehin Opferfürsorgeleistungen nach dem Opferfürsorgegesetz erhalten habe. Erst als sich der KZ-Verband der Causa angenommen und in der Opferfürsorgekommission Einspruch erhoben hatte, kam dann Bewegung in die Sache.

"Wenigstens ein bisschen was erreicht", sagt der Bundesvorsitzende des KZ-Verbandes Harald Grünn zu der Entscheidung. Zufrieden ist er nicht. Viele Waisen von NS-Opfern seien 1945 unter "widrigsten Bedingungen, materieller Not und politischen Anfeindungen" ins Leben gestartet. Grünn fordert, dass allen wenigstens eine symbolische Einmalzahlung zugestanden werden müsse. Am Geld dürfte es nicht scheitern. Nach Schätzung des KZ-Verbandes sind höchstens noch eintausend dieser Waisen am Leben.

Steuerfreibetrag

Verweigerte symbolische Entschädigungen wie im Fall Jägerstätter, die erst mühsam durchgesetzt werden müssen, seien laut Grünn freilich nur ein Beispiel, wie mit den Opfern des Naziterrors umgegangen wird. Grünn erinnert im Standard-Gespräch daran, dass der jährliche Steuerfreibetrag für Widerstandskämpfer und Opfer des Faschismus in der Höhe von 801 Euro zuletzt 1986 valorisiert worden ist. (Thomas Neuhold, DER STANDARD, 16.8.2014)