Betroffene Seiten wie Kinox.to sind nach wie vor erreichbar.

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Ab 14. August sollten das Urheberrecht verletzende Portale wie Pirate Bay und Kinox.to nicht mehr für österreichische Internetnutzer erreichbar sein: Das forderte der Verein für Antipiraterie (VAP) via Anwalt in einem Schreiben an die österreichischen Telekomkonzerne. Der VAP beruft sich dabei auf ein Urteil des Obersten Gerichtshofs (OGH), der den Einsatz von Netzsperren prinzipiell für legitim erklärt hatte.

Seiten weiterhin erreichbar

Ursprünglich hatte der VAP als Vertreter der Filmbranche die Frist schon auf 1. August gesetzt, nach ersten Verhandlungsrunden mit den Providern einigte man sich auf eine 14-tägige Schonfrist. Allerdings dürften sich die Provider nach wie vor weigern, die Netzsperren auf Zuruf umzusetzen. "Wir evaluieren intern noch, wie wir weiter vorgehen werden“, so A1 auf Anfrage des STANDARD. Auch für UPC-Kunden sind Pirate Bay und Kinox.to auch nach Ablauf der Frist noch erreichbar. "Zusammenfassend ist der aktuelle Meinungsstand, dass Sperren auch weiterhin extremst kritisch gesehen werden", so der Verband der Internet-Service-Provider Österreich (ISPA) zum STANDARD.

VAP: "Tasten uns von Seite zu Seite"

"Es ist klar, dass die Telekoms einen gerichtlichen Titel haben wollen", so VAP-Geschäftsführer Werner Müller zum STANDARD. Deshalb werde es nächste Woche zu einer Klage kommen, sagt Müller weiter. Dann werde man sehen, ob eine einstweilige Verfügung gegen einen Provider ausreiche, um alle zum Umdenken zu bewegen. Allerdings dürfte es vorerst um die zwei Seiten Movie2k und Kinox.to gehen. Die populäre Pirate Bay sei ein Sonderfall, so Müller: "Wir tasten uns von Seite zu Seite."

Umleitungen aufgesetzt

Nach wie vor wollen oder können Provider nicht bekanntgeben, wie Netzsperren technisch umgesetzt werden würden. Bei einer zweiten Verhandlungsrunde vergangene Woche sei es daher um technische Details gegangen: etwa um die Frage von Software-Lösungen und Overblocking. Indes haben Netzaktivisten bereits Umleitungen aufgesetzt, sodass die Einrichtung von Netzsperren im Endeffekt dem Kampf gegen eine Hydra gleichen könnte.

VAP glaubt nicht an politische Regelung

Ob die Politik in den Sperrprozess eingreift, ist unklar: Aus dem Justizministerium hieß es nach dem OGH-Urteil, dass man sich die Entwicklung ansehen und evaluieren werde. Allerdings sprachen sich fast alle Parlamentsparteien auf Anfrage des STANDARD gegen Netzsperren aus. VAP-Geschäftsführer Müller glaubt aber nicht, dass im Zuge der Urheberrechtsnovelle im Herbst eine juristische Regelung zu Netzsperren eingeführt werden wird.

EU-Recht

"Wenn, dann könnte es eine EU-weite Regelung geben“, so Müller mit Verweis auf den Europäischen Gerichtshof. Dieser hatte dem OGH im Zuge der Netzsperren-Klage mitgeteilt, dass die Blockade von Websites nicht gegen EU-Recht verstoße. Daher müsse sich die EU-Legislatur, also die neue Kommission, des Themas annehmen.

Festplattenabgabe als abschreckendes Beispiel

Wie kompliziert und langwierig solche Differenzen zwischen Urhebern und der IT-Branche werden können, zeigt unter anderem die Festplattenabgabe: Hieß es aus dem Büro des Kulturministers Ostermayer vor einigen Monaten, dass noch vor dem Sommer eine Lösung präsentiert werde, tut sich in der Sache auch Mitte August noch immer nichts. (fsc, derStandard.at, 14.8.2014)