Hanau - In Deutschland ist wegen einer Justizpanne ein Strafverfahren gegen den Vorsitzenden der rechtsextremen Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD) eingestellt worden. Es sei übersehen worden, einen Antrag zur Aufhebung der Immunität des Landtagsabgeordneten Udo Pastörs aus Mecklenburg-Vorpommern zu stellen.
Das bestätigte der Sprecher des Amtsgerichts Hanau, Thomas Berner, am Dienstag. Wegen dieses Hindernisses konnte Pastörs nicht strafrechtlich verfolgt werden.
Unangemeldete Demo
Die Hauptverhandlung im hessischen Hanau fand bereits am 5. August statt. Einzelheiten wurden aber erst jetzt bekannt. Pastörs soll gegen das Versammlungsgesetz verstoßen haben. Ihm war zur Last gelegt worden, als Versammlungsleiter eine unangemeldete Demonstration am 1. Mai in Hanau abgehalten zu haben.
In einem anderen Fall war Pastörs 2012 wegen Verleumdung und Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener zu einer Bewährungsstrafe von acht Monaten und einer Zahlung von 6.000 Euro verurteilt worden. Er hatte 2010 indirekt den Völkermord an den Juden geleugnet.
Die NPD vertritt stark fremdenfeindliche und aggressiv-nationalistische Positionen. Ihre Mitglieder verharmlosen oder verherrlichen häufig den Nationalsozialismus. Sie ist in Deutschland in zwei Landtagen - Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern - vertreten. Auf Bundesebene kam sie bei der Bundestagswahl 2013 lediglich auf 1,3 Prozent. (APA, 12.8.2014)