Wie viele Hausdurchsuchungen, Telefonüberwachungen und Anordnungen zur Vorratsdatenspeicherung es in den vergangenen zehn Jahren gab, die in Verurteilungen mündeten, wollte Nikolaus Scherak (Neos) von Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) wissen - um herauszufinden, ob die Maßnahmen auch zielführend seien. Das Ergebnis: Von etwa 17.300 Hausdurchsuchungen seit 2008 endet ein Drittel mit einer Verurteilung.

Die Maßnahmen sind durch das Sicherheitspolizeigesetz und die Strafprozessordnung geregelt. Ist der Verdachtsfall gegeben, braucht es eine richterliche Bewilligung, bei Gefahr in Verzug kann in einigen Fällen diese auch im Nachhinein erteilt werden. Argumentiert wird vom Gesetzgeber mit Verbrechensbekämpfung und -aufklärung. Für Scherak ein Widerspruch, da es sich für ihn bei einer Hausdurchsuchung um einen massiven Eingriff in die Privatsphäre handelt.

"Resultate unverhältnismäßig"

Die Zahl der angeordneten Maßnahmen sei sehr groß, sagt Scherak, die daraus resultierenden Verurteilungen seien es aber nicht. "Das ist unverhältnismäßig", sagt Scherak im Gespräch mit derStandard.at. Besonders gravierend findet er die Zahlen bei der Bekanntgabe der Vorratsdaten. In 329 Fällen (seit 2012) wurde das angeordnet, es kam aber nur zu 74 Verurteilungen. Für Scherak werde hier die "gesamte Bevölkerung der Unschuldsvermutung beraubt", ohne dass die Maßnahmen zielführend seien.

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Justizminister Brandstetter argumentiert in seiner Beantwortung, dass Freisprüche oder Einstellungen eines Verfahrens nicht unbedingt bedeuten, dass die Zulässigkeit der Ermittlungsmaßnahmen im Vorhinein nicht mit angemessener Sorgfalt geprüft wurde.

Außerdem verweist der Justizminister darauf, dass in den Daten auch Ermittlungen gegen unbekannte Täter aufscheinen, bei denen ein Urteil nicht möglich ist. Bei bekannten Tätern würden wiederum Zahlen zu "Freisprüchen, Diversionen und sonstigen Erledigungen fehlen".

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Scherak fordert daher, die Zahlen zu evaluieren und die Maßnahmen dahingehend zu hinterfragen, ob hier nicht zu schnell agiert werde. (mte, derStandard.at, 12.8.2014)