Die Korruption ist eine Tochter der Zeit. Denn was Usus war - das "Trinkgeld" für Polizeibeamte oder die Luxusreise für einen Amtsträger - ist mittlerweile verpönt. Noch deutlicher wird der Paradigmenwechsel, wenn auch die Bestechenden nicht mehr davonkommen. In Deutschland konnten Firmen früher Schmiergeld von der Steuer absetzen, das ist Vergangenheit.

Im Fall des Investors René Benko sahen zwei Instanzen Korruption. Eine Geldstafette über drei Personen hätte zu einer Intervention bei einem italienischen Finanzbeamten führen sollen. 150.000 Euro Erfolgshonorar wurden dem kroatischen Ex-Ministerpräsidenten versprochen, wenn er den Ball über Italiens damaligen Regierungschef Silvio Berlusconi spielen würde.

Sowohl die oberste Staatsanwaltschaft als auch die Verteidiger argumentieren grundsätzlich nicht schlecht: Benko habe gar nicht wissen können, ob es zu einer verbotenen Intervention kommt, daher sei er unschuldig. Auch wenn man bei der Sache ein komisches Gefühl habe - das habe in der Rechtsprechung nichts zu suchen.

Der Oberste Gerichtshof sieht das anders. Und hat das Leben auf seiner Seite. Denn 150.000 Euro zahlt man nicht für einen harmlosen Telefonanruf im Amt, das kann man gleich selbst machen. Bei dieser Summe kann es nicht mit rechten Dingen zugehen. Das ist mehr als ein Gefühl - vor allem, wenn sich die Zeiten geändert haben. (Michael Möseneder, DER STANDARD, 12.8.2014)