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Apple darf die Videokameras in seiner Hamburger Filiale nicht mehr auf Arbeitsplätze richten.

Foto: EPA/ANGELIKA WARMUTH

Apple muss einem Angestellten seines Shops im Hamburg Schmerzensgeld zahlen. Das Unternehmen hatte den Mitarbeiterbereich mit Kameras überwacht. Das Arbeitsgericht in Frankfurt am Main hat laut Zeit Online entschieden, dass diese Maßnahme einen "erheblichen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht" darstellt.

Gegen Ladendiebstahl

Der ehemalige Mitarbeiter hatte als "Apple Genius" in dem Geschäft gearbeitet. Laut dem Unternehmen seien die Überwachungskameras gegen Ladendiebstähle installiert worden. Zudem werde den Angestellten bei Vertragsunterzeichnung eine Einwilligungserklärung vorgelegt, dass man mit der Überwachung einverstanden ist.

Druck auf Mitarbeiter

Laut dem deutschen Datenschutzgesetz ist eine dauerhafte Überwachung von Arbeitsplätzen allerdings nicht erlaubt. Zudem könnte bei Mitarbeitern der Eindruck entstehen, den Job nicht zu bekommen, wenn sie die Einwilligungserklärung nicht unterschreiben, argumentierte die Anwältin des Klägers.

3.500 Euro

Apple hatte ursprünglich Berufung eingelegt, diese aber wieder zurückgezogen. Das Urteil ist somit rechtskräftig und das Unternehmen muss dem ehemaligen Mitarbeiter nun 3.500 Euro Schmerzensgeld zahlen. Zudem wurden die Kameras im Apple Store laut dem Datenschutzbeauftragten von Hamburg mittlerweile so gedreht, dass sie nicht mehr auf die Arbeitsplatz gerichtet sind. (red, derStandard.at, 10.8.2014)