In Zukunft werde die Meldestelle die Daten nicht mehr automatisch weiterleiten.

Standard

Die Betreiber von Alpen-Donau.info veröffentlichten am Mittwoch ein weiteres Dokument, das vom Abwehramt stammen soll. Einige Stellen wurden von den Seitenbetreibern unkenntlich gemacht (weiße Stellen.)

Auch zur aktuellen Diskussion rund um die Veröffentlichung von Daten wird eingegangen_ "Auf Wunsch löschen wir ihre Daten wieder von unserer Seite… mimimi…“

Foto: red

Die rechtsextreme Website Alpen-Donau sorgt weiter für Aufregung in österreichischen Ministerien. Am Mittwoch veröffentlichen die Betreiber ein Dokument, das vom Abwehramt an das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terorrismusbekämpfung (BVT) ging. Das Schriftstück des Bundesheer-Geheimdienstes ist eindeutig als "Verschlusssache“ gekennzeichnet und beschäftigt sich mit einem der Betreiber von Alpen-Donau.

"Nach Zweckerfüllung vernichten"

Trotz des Vermerks, dass das Dokument "nach Zweckerfüllung zu vernichten“ ist, dürfte es in den Akt der Staatsanwaltschaft gelangt sein. Das glaubt zumindest ein Ermittler des Innenministeriums, der auf Anfrage des STANDARD von einer "hohen Wahrscheinlichkeit“ spricht, dass das Dokument per Akteneinsicht zu Alpen-Donau-Betreiber gelangt sei. Die Staatsanwaltschaft wollte dazu nichts sagen, will sich aber den Akt "genau ansehen.“

Verteidigungsministerium: "Nachforschungen sind eingeleitet"

Aus dem Verteidigungsministerium, dem das Abwehramt untersteht, heißt es: „Wir nehmen diesen Fall ernst und sind um eine rasche Prüfung bemüht.“ Nachforschungen seien bereits eingeleitet. Nach Innen- und Justizministerium ist damit bereits das dritte Ministerium mit der Akteneinsicht rund um den Fall Alpen-Donau beschäftigt. So hatte das Innenministerium heftige Kritik an der Staatsanwaltschaft geäußert, da persönliche Daten zweier Hinweisgeber der NS-Meldestelle auf Alpen-Donau aufgetaucht waren.

Nicht mehr automatisch

Als Konsequenz gab das Innenministerium bekannt, dass die Wiederbetätigungs-Meldestelle künftig Personendaten nicht mehr automatisch an die Staatsanwaltschaft übermitteln werde - sondern nur mehr auf deren ausdrücklichen Wunsch. Das sagte Innenministeriums-Sprecher Karl-Heinz Grundböck im Ö1-Radio sowie gegenüber der APA am Mittwoch. Grund ist die vom STANDARD berichtete Veröffentlichung von Daten zweier Anzeiger auf der Homepage.

Namen, Adressen und Telefonnummern

Auf "Alpen-Donau.info" waren im Internet Namen, Adressen und Telefonnummern zweier Personen veröffentlicht worden, die die Neonazi-Homepage bei der Wiederbetätigungs-Meldestelle des Innenministeriums angezeigt hatten. Woher die Informationen stammen, war unklar, die Staatsanwaltschaft hatte darauf verwiesen, dass Verfahrensbeteiligte den Akt einsehen und kopieren können.

Keine automatische Weitergabe

Grundböck sagte nun, bisher sei es üblich gewesen, die Namen an die Staatsanwaltschaft von der Meldestelle automatisch weiterzugeben - außer, der Anzeiger äußerte ausdrücklich den Wunsch nach Vertraulichkeit. In Zukunft werde die Meldestelle die Daten nicht mehr automatisch weiterleiten. Sollte die Meldestelle aber durch die Staatsanwaltschaft zur Daten-Weitergabe aufgefordert werden, dann bestehe "Auskunftspflicht" gegenüber der Behörde.

„Staatsanwaltschaft Herr des Verfahrens“

Grundsätzlich merkte Grundböck an, dass es Sache der Staatsanwaltschaft sei, zu entscheiden, ob diese Informationen aus der Akteneinsicht ausgenommen werden oder nicht: "Laut Strafprozessordnung ist der Staatsanwaltschaft Herr des Verfahrens", so der Sprecher.

1.900 Anzeigen

Bisher habe es noch nie derartige Probleme mit der Meldestelle gegeben. Im Vorjahr habe es rund 1.900 Anzeigen bei der Wiederbetätigungs-Meldestelle gegeben, im Jahr 2012 mehr als 900. Es sei stets der Staatsanwaltschaft vorbehalten gewesen, zu entscheiden, ob die Namen der Anzeiger im Akt zur Einsicht öffentlich gemacht werden oder nicht, betonte Grundböck.

"Unglaublicher Skandal"

Mit dem Schritt reagiert das Innenministerium auf heftige Kritik. Der Grüne Abg. Harald Walser sprach von einem "unglaublichen" Skandal", dass "persönliche Daten von AntifaschistInnen an militante Rechtsextreme durch österreichische Behörden" weitergegeben wurden.

Alpen-Donau.info war Anfang 2011 vom Netz genommen worden. Im Zusammenhang mit der Seite war der bekannte Neonazi Gottfried Küssel vergangenen Jänner gemeinsam mit zwei anderen Beschuldigten zu mehrjähriger Haftstrafe wegen Wiederbetätigung verurteilt worden. Früher war auf der Seite regelmäßig gegen Politiker und Minderheiten gehetzt worden. Seit einigen Monaten ist die Seite wieder aktiv. Sie gilt noch immer als Anlaufstelle der rechten Szene in Österreich. (sum/fsc/APA, 6.8. 2014)