Briefkastenfirmen in steuerschonenden Weltgegenden haben die Ermittlungen in der Causa Buwog/Grasser höchst kompliziert gemacht. Die Familie des Exministers spielt eine wesentliche Rolle.

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Wien - Die Causa Buwog hat (auch) das Familienleben von Exfinanzminister Karl-Heinz Grasser durcheinandergewirbelt. Das Verhältnis zwischen seiner Schwiegermutter, Marina Giori-Lhota, und ihm soll sich ziemlich abgekühlt haben. Entsponnen hat sich das alles an jenen berühmten 500.000 Euro, die Grasser von seiner Schwiegermutter in der Schweiz bekommen haben will, auf dass er das Geld gewinnbringend anlege ("Talentetest").

Die Ermittler rechnen das Geld dagegen dem Exminister selbst zu, es stamme aus der Buwog-Provision. Kurz der Geldfluss: Die 500.00 Euro gingen am 22. Dezember 2006 vom Konto der Ferint AG zur Berlin & Co Capital Sarl, die es für die Beteiligung an der Kärntner Hypo verwendete. Der Auftrag war laut E-Mail von 11.30 Uhr "urgent". Er sollte, "wenn geht noch bis 12.00 durchgeführt werden". Im Februar 2009 (längst hatte die BayernLB die "Investorengruppe Tilo Berlin" ausgekauft) ging die halbe Million plus Rendite aus dem Hypo-Deal - 784.000 Euro - vom Meinl-Bank Konto der Ferint AG an die Mandarin Group, konkret auf deren Konto bei der Raiffeisenbank Liechtenstein.

Die entscheidende Frage ist, wer der wirtschaftlich Berechtigte des Ferint-Kontos ist; laut Grasser ist es Giori-Lhota zuzurechnen. Selbige bestreitet das energisch.

Viel erschließt sich aus einem Treuhandvertrag, den Grasser am 21. Oktober 2005 als Auftraggeber mit der Ferint AG abgeschlossen hat. Vertragsgegenstand ist "das treuhändische Halten von Vermögensanlagen in einem Depot bei der Meinl Bank AG Wien".

Family-Business

Laut Präambel "beabsichtigte die Familie von KHG ab Frühling 2005 bei der Meinl Bank Kapitalanlagen zu tätigen, wollten die Anlagen bzw. das Depot im Interesse der Diskretion nicht im eigenen Namen halten bzw. eröffnen". Instruktionsberechtigt sind laut Vertrag Giori-Lhota und Grasser. Letzterer erklärte explizit, dass "die Mittel aus dem Privatvermögen seiner Familie, insbesondere der Familie seiner Ehefrau (Fiona Pacifico Griffini-Grasser; Anm.) stammen. Diese Familienangehörigen sind auch wirtschaftlich Berechtigte am "Treugut".

Genau das bestreitet Grassers Schwiegermutter aber. Die Ferint AG bzw. das von dieser treuhändig gehaltene Depot bei der Meinl Bank brachte sie genau sechs Jahre später, im Herbst 2011, in die Steuerbredouille. Die Großbetriebsprüfer des Finanzamts Innsbruck nahmen Giori-Lhotas Gebarung unter die Lupe - und ersuchten sie, zu belegen, dass "die Erträge aus diesem Wertpapierdepot ... in der Schweiz der Besteuerung unterzogen wurden". Und sie wollten erfahren, wie der Begriff "Familie von KHG" in der Präambel des Treuhandvertrags "zu interpretieren ist bzw. welche Personen vom Begriff Familie in diesem Zusammenhang erfasst sind".

Giori-Lhota konnte diese Frage "leider nicht beantworten". Denn, so schrieb sie am 18. November 2011 an die Finanz: "Dieser Treuhandvertrag wurde ohne mein Zutun und ohne mein Wissen abgeschlossen." Sie sei auch nicht wirtschaftliche Berechtigte des Ferint-Depots bei der Meinl Bank; entsprechende Formulare der Bank seien ebenfalls ohne ihr Zutun erstellt worden. Infolgedessen habe sie auch allfällige Erträge aus dem Wertpapierdepot nicht in der Schweiz versteuern müssen. Im Strafverfahren gegen Grasser beruft sich die Swarovski-Erbin auf ihr Entschlagungsrecht.

Ohrringe als Spur

Wohin die 784.000 Euro vom Briefkasten Mandarin Group dann weiterflossen? Giori-Lhotas Vermögensverwalter parkte sie auf einem neuen Vehikel, der Catherine Participation Corp. in Belize. Warum? In einem Aktenvermerk begründeten es involvierte Vermögensverwalter der Private Asset Partners so: "Allem Anschein nach benötigt die Schwiegermutter das Geld nun doch nicht. Voraussichtlich möchte sie das Geld auf die Catherine ... überwiesen haben."

Buwog-Gutachter Gerhard Altenberger will Hinweise haben, dass Grassers Frau Fiona wirtschaftlich Berechtigte der Catherine ist. Hintergrund dieser Annahme: Die Korrespondenz über Für und Wider einer Verbuchung von 25.000 Euro über den Briefkasten in Belize. Letztlich heißt es darin: "Dann könnten wir die Referenz angeben: Ohrringe für Fiona G." (Renate Graber, DER STANDARD, 6.8.2014)