Wien - Volksanwalt Günther Kräuter wünscht sich zwar keine Änderung beim Bestellmodus für die Volksanwälte, er schlägt aber ein Hearing der Kandidaten vor. Ähnlich wie zuletzt vor der Bestellung des Rechnungshofpräsidenten sollte auch für die drei Volksanwaltschaftskandidaten eine Anhörung im Parlament stattfinden, meinte Kräuter im Gespräch mit der APA.

Durchführen könnten ein solches Hearing etwa der Haupt- und der Volksanwaltschafts-Ausschuss des Nationalrates gemeinsam. Beteiligen sollte sich daran nach den Vorstellungen Kräuters auch der Bundesrat. Dem Wunsch der derzeitigen Bundesrats-Präsidentin Ana Blatnik (SPÖ) nach mehr Einfluss der Länderkammer in diesem Bereich würde der Volksanwalt gerne nachkommen, weil die Volksanwaltschaft ja auch in den Bundesländern zuständig ist. Auf der anderen Seite hätten die Volksanwälte gerne ein Rederecht in allen Landtagen.

Österreich hat im internationalen Vergleich vom UN-Menschenrechtskomitee in Genf nur den sogenannten B-Status zuerkannt bekommen. Mit einem Kandidaten-Hearing hofft Kräuter nächstes Jahr um den A-Status ansuchen zu können.

Der Bestellmodus der Volksanwälte an sich hat sich nach Ansicht Kräuters bewährt. Deshalb möchte er auch nichts an der Vorgangsweise ändern, wonach die drei stärksten Parlamentsparteien je einen Kandidaten für die Volksanwaltschaft nominieren und dieser Dreier-Vorschlag dann vom Parlament gewählt wird. (APA, 4.8.2014)