Im aktuellen Streit um die Zahl unterzubringender Asylwerber beziehen sich Bundesländerverantwortliche gern auf eine Quotenvorgabe von 88 Prozent, die sie erreichen oder zu erreichen trachten. Doch dieser die 100 Prozent rund um ein Achtel verfehlende Anteil ist laut Innenministerium rechtlich keineswegs verbindlich.

Tatsächlich sieht die seit 2005 geltende Grundversorgungsvereinbarung vor, dass jedes Land so viele Asylwerber beherbergen muss, wie es dem Anteil seiner Einwohnerzahl an der Gesamtbevölkerung entspricht. Dieser Anteil würde einer Quotenerfüllung von 100 Prozent entsprechen.

Die 88-Prozent-Quote kam vor zwei Jahren ins Spiel. Als im Spätsommer 2012 rund 1500 Asylwerber, also mehr als derzeit, im Erstaufnahmezentrum Traiskirchen lebten, forderte Innenministerin Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) die Länder vehement zur Quotenerfüllung auf - mit nur wenig Erfolg.

Seit Herbst 2012

Im Oktober 2012 lud daraufhin Bundeskanzler Werner Faymann (SPÖ) Länder- und Regierungsvertreter zu einem Asylgipfel ein. Dort beteuerten die Ländervertreter, die 100-Prozent-Quoten bis auf weiteres nicht schaffen zu können. Nach Verhandlungen einigte man sich darauf, bis Ende November 2012 eine Quotenerfüllung von 88 Prozent anzupeilen, was dann auch gelang.

Wie genau die Zahl 88 ins Treffen geriet, weiß man auch im Innenministerium nicht mehr. Gültig sei aber weiter die 100-Prozent-Unterbringungsquote. Diese wurde am 29. Juli von Oberösterreich (84,19 Prozent Quotenerfüllung), Tirol (84,75 Prozent), Salzburg (85,25), Vorarlberg (86,20), Steiermark (86,91), Kärnten (88,27) und dem Burgenland (98,52 Prozent) verfehlt. (bri, DER STANDARD, 1.8.2014)