Wien - Einig sind sich alle, dass Ernst B. mit der Motorhaube des Wagens von Werner F. in Kontakt gekommen ist. Völlig unterschiedlich sind die Versionen, wie es dazu gekommen ist. B. sagt, sein 72-jähriger Kontrahent habe ihn nach einem Disput im Straßenverkehr angefahren. F. wiederum erzählt Richterin Elisabeth Reich, der andere habe in Rage seinen Scheibenwischer ruiniert.

Dass der durch eine Vorrangverletzung ausgelöste Streit nicht vor dem Bezirksgericht, sondern dem Straflandesgericht verhandelt wird, ist der Tatsache geschuldet, dass B. auch "Ihr werdet bluten" geschrien haben soll - eine Nötigung, die in die Zuständigkeit des Landesgerichts fällt.

Beide Seiten plädieren auf unschuldig. Der 57-jährige B. darf mit seiner Schilderung beginnen. Nachdem ihm sein Gegner im Juni 2013 den Vorrang genommen hatte, fuhr er diesem nach und blieb neben ihm stehen.

Beschimpfungen auf der Straße

"Wir haben uns gegenseitig durch das offene Fenster beschimpft", gibt B. zu. "Dann bin ich ein bisschen weiter vorgefahren, habe mich in die erste Spur gestellt und bin ausgestiegen. Damit ich noch besser schimpfen kann. Sonst hätten sie mich ja nicht gehört."

Plötzlich bemerkte er, dass ihn die Gattin von Herrn F. aus dem Auto heraus fotografierte. "Da habe ich auch mein Handy genommen, um Fotos zu machen." Dazu kam es nicht mehr: "Er ist plötzlich losgefahren, hat mich berührt, ich bin auf die Motorhaube gefallen. Da habe ich mich am Scheibenwischer festgehalten." Die Folge der angeblichen Kollision war eine Rötung am Knie.

Besonders regt sich der Erstangeklagte über den Vorwurf der Nötigung gegen Frau F. auf. "Ich habe im Internet den Paragrafen nachgeschaut, und da steht ..." - "Ich brauche jetzt von Ihnen keine Rechtsbelehrung, das weiß ich eh selber", unterbricht Richterin Reich ihn. Er habe jedenfalls niemanden mit dem Umbringen bedroht, bleibt er dabei.

Scheibenwischer verbogen

Sein Gegner bestätigt den Anfang der Sache. Dann sagt er allerdings, B. habe sein Auto quer über die Straße geparkt und ihn so blockiert. "Er hat auf der Straße getanzt wie ein Rumpelstilzchen", erzählt der Pensionist. "Dann hat er auf das Auto gehauen und den Scheibenwischer verbogen", ärgert er sich.

Gut, während der Schläge auf die Motorhaube sei er, F., vielleicht gerollt, da er wegfahren wollte. Seine Frau schildert als Zeugin, er habe nur den Motor aufheulen lassen. Beide sind sich jedenfalls sicher, dass B. vom Bluten geschrien hat und "Mörder, Mörder, der will mich umbringen".

Da B.s Entlastungszeugin wiederum dessen Tochter ist, hilft nur eine Passantin, die die Szene beobachtet hat. Und in Wahrheit beiden widerspricht. Denn einerseits sagt die Unbeteiligte, F. wollte wegfahren, als B. vor seinem Auto stand.

Der habe sich abstützen müssen, auf der Motorhaube gelegen sei er aber nie, sie sah auch keinen Kontakt mit dem Scheibenwischer. Ob der schon vorher verbogen war, weiß sie nicht.

Mediator soll helfen

Richterin Reich fasst die Sachlage am Ende völlig richtig zusammen: "Wir haben hier sehr unterschiedliche Geschichten." Ihr schwebt eine Diversion mit einem außergerichtlichen Tatausgleich vor. "Da kann man beispielsweise mit Hilfe eines Mediators die Sache bereinigen."

B. ist dazu grundsätzlich bereit, sein 72-jähriger Gegner bockt. "Ich will, dass der das nie wieder macht", grummelt er, ehe ihn sein Verteidiger Robert Lattermann mit Nachdruck auffordert, samt Ehefrau mit vor die Tür zu kommen.

Nach einigen Minuten scheint F. innerlich noch immer nicht ganz von dieser Lösung überzeugt, beugt sich aber offensichtlich dem Willen von Rechtsvertreter und Gattin und stimmt zu. Die Staatsanwältin gibt keine Erklärung ab, daher nicht rechtskräftig. (Michael Möseneder, derStandard.at, 31.7.2014)