Das Potenzial für Empörung könnte kaum größer sein. Eine Gruppe von US-Hedgefonds rund um Elliott Management hat Argentinien nach einem jahrelangen Rechtsstreit in die Staatspleite getrieben. Elliott hat damit eine riskante Wette gewonnen: Der Fonds erwarb argentinische Staatsanleihen kurz nach der Jahrtausendwende zu einem Spottpreis, weil Argentinien damals wegen wirtschaftlicher Probleme am Rand des Bankrotts stand. In der Folge widersetzte sich der Fonds allen Versuchen des Landes, eine Umschuldung zu erreichen, und klagte auf die Auszahlung seines vollen Gewinns, in diesem Fall 1.600 Prozent des ursprünglichen Investments. Mit Erfolg.

Wer nun allerdings allein die fehlende Moral der Heuschrecken-Kapitalisten anprangert, argumentiert zu kurzsichtig. Denn das wahre Problem liegt nicht bei Elliott - der Fonds pocht im Endeffekt nur auf Erfüllung seiner vertraglich zugesicherten Rechte - und auch nicht bei Argentinien - kein Land würde einem Spekulanten wie diesem freiwillig auch nur einen Cent bezahlen.

Diese große und bisher viel zu wenig diskutierte Schieflage entsteht wegen der anmaßenden Herangehensweise der US-Justiz. Der zuständige New Yorker Richter Thomas Griesa hatte entschieden, dass Argentinien keinen seiner Gläubiger auszahlen darf, solange nicht auch Elliott sein Geld bekommt. Der Richter und in späterer Folge auch ein Berufungsgericht legten fest, dass sämtliche Banken und Finanzdienstleister, die Argentinien dabei helfen, Geld an Investoren und Anleger weiterzuleiten, eine Rechtsverletzung begehen, solange Argentinien nicht auch seine Schulden bei Elliott begleicht.

Das Urteil gilt in der Interpretation der US-Gerichte weltweit, zumindest lässt das Urteil diese Auslegung zu. Deshalb verweigern nicht nur amerikanische Banken, sondern auch europäische Finanzdienstleister wie Clearstream (Luxemburg) und Euroclear (Belgien) derzeit die Bearbeitung von Zahlungsaufträgen aus Buenos Aires. Die Firmen fürchten teure Schadenersatzklagen in den USA. Sprich: Selbst wenn zum Beispiel eine argentinische Bank eine Überweisung an ein Institut in Belgien schickt, damit diese eine Zahlung an eine deutsche Bank leistet, verhindert das New Yorker Urteil diese Transaktionen. Das ist einmalig. Im Regelfall und selbst innerhalb der EU endet die Zuständigkeit der Gerichte an den Landesgrenzen.

Nur durch den Anspruch auf weltweite Gültigkeit konnte ein US-Bezirksgericht mit einem einfachen Urteil ein ganzes Land in die Staatspleite schicken. Das ist die eigentliche Ungeheuerlichkeit in dem Fall. Deshalb sollten Europäer und Südamerikaner schleunigst beginnen darüber nachzudenken, wie man die US-Justiz wieder in die Landesschranken verweisen kann. (András Szigetvari, derStandard.at, 31.7.2014)