Der 1. August bringt für zahlreiche Internetnutzer eine radikale Neuerung: Sie können dann einige Webseiten voraussichtlich nicht mehr ansurfen. Mit der Sperre von sogenannten Piratenseiten will der Verein für Antipiraterie (VAP) gegen Urheberrechtsverletzungen vorgehen.

Nach dem Urteil des Obersten Gerichtshofs, wonach Internetprovider verpflichtet werden können, den Zugriff auf Webseiten mit illegalen Inhalten zu sperren, haben Anbieter wie UPC und A1 nun die ersten Anträge erhalten. Der VAP verlangt die Zugangssperre für kinox.to, movie4k.to sowie piratebay.se.

Sperre kann leicht ausgehebelt werden

Derartige Netzsperren können allerdings leicht mit unterschiedlichen Werkzeugen ausgehebelt werden. Nutzer müssen einfach nur ihren Absender, die sogenannte IP-Adresse, verschleiern. Die Netzsperren laufen so ins Leere. Die österreichische Filmverwertungsindustrie setzt trotzdem auf diese Maßnahme.

Dabei gibt es auch andere Möglichkeiten: Es fehlen alternative Angebote zu Piratenseiten. Solange das einmalige Ansehen einer TV-Serienfolge 3,99 Euro kostet, locken illegale Plattformen. Mit Preissenkungen sowie dem Auf- und Ausbau von legalen Alternativen könnte die Filmindustrie neue Kunden gewinnen. Neue Anbieter wie Netflix werden das Problem nicht lösen, höchstens entschärfen. Denn auch das Angebot von Netflix ist aufgrund des Rechte-Wirrwarrs in Europa unvollständig. Daher sollte endlich eine einheitliche Form der Lizenzierung in der EU eingeführt werden. (Markus Sulzbacher, derStandard.at, 30.7.2014)