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Ein Rauchverbot in der Wohnung ist in Österreich rechtlich nicht haltbar.

Foto: dpa/Johannes Eisele

In Halle in Sachsen-Anhalt entsteht derzeit die erste rauchfreie Wohnanlage Deutschlands - zumindest laut Angaben des Bauherren, der Wohnungsgenossenschaft Halle-Süd. Diese hat das Konzept gemeinsam mit dem Nichtraucherverband "Pro Rauchfrei" ersonnen. Fünf Jahre hat es laut Homepage der Wohnungsgenossenschaft gedauert, die organisatorische und rechtliche Umsetzung von rauchfreien Mietwohnungen zu planen. Nicht einmal am Balkon oder im Vorgarten darf eine Zigarette angezündet werden, heißt es in einem Artikel der Frankfurter Allgemeinen Zeitung. Auch für Gäste ist das Rauchen tabu.

Lediglich ein "abgelegenes Raucherplätzchen" im Garten soll es im Projekt, das den Namen "Schwalbennest" trägt, geben. Das Rauchverbot ist in einem Passus im Mietvertrag geregelt - wer sich nach zweimaliger Abmahnung nicht daran hält, fliegt raus. Vonseiten des Deutschen Mieterbunds gibt es Zweifel an der Zulässigkeit so eines Rauchverbots, und auch bei der Mietervereinigung Österreichs kann man sich strikt rauchfreie Mietshäuser nach der derzeitigen Gesetzeslage nicht vorstellen. "Eine derartige Klausel würde zur Zeit sicher nicht halten", meint Georg Niedermühlbichler, Präsident der Mietervereinigung.

Massive Beeinträchtigung der Nachbarn

Während Rauchverbote im allgemeinen Teil des Hauses, also etwa auf den Gängen, zulässig sind, sei Rauchen in der Wohnung erlaubt, solange es nicht zu einer "massiven Beeinträchtigung" der Nachbarn kommt.

Es werde aber ein "immer sensibleres Thema", so Niedermühlbichler: "Es gibt immer mehr Beschwerden, weil sich die Leute zunehmend durch Rauchen gestört fühlen" - beispielsweise, wenn der Nachbar am Balkon raucht.

Eine veränderte gesellschaftliche Wahrnehmung des Rauchens machen auch aufsehenerregende Gerichtsurteile der jüngsten Vergangenheit deutlich: Der Deutsche Friedhelm Adolfs etwa muss voraussichtlich bis zum Jahresende seine Mietwohnung in Düsseldorf nach 40 Jahren räumen. Durch den Qualm seiner Zigaretten, der in den Hausflur gezogen ist, hat sich seine Vermieterin beeinträchtigt gefühlt.

Auch die Baugruppe JAspern in der Wiener Seestadt Aspern hat sich klar positioniert: Das im Bau befindliche Projekt wird zwar kein Nichtraucherhaus sein, auf den Gemeinschaftsflächen ist Rauchen aber verboten. Auch das Passivrauchen soll laut Gemeinschaftsordnung vermieden, beim Rauchen auf den Balkonen also Rücksicht auf die Nachbarn genommen werden. "Weiters soll das Rauchen in den Wohnungen möglichst vermieden werden, weil die Lüftung eines Passivhauses nicht darauf ausgelegt ist", heißt es vonseiten der Baugruppe.

Keine Diskriminierung

Dass das deutsche Projekt aus juristischen Kreisen skeptisch betrachtet wird, räumt die Wohnungsgenossenschaft Halle-Süd ein: "Unser Konzept ist völlig neu und muss deshalb auch anders bewertet werden", heißt es auf ihrer Website. "Außerdem gehen wir davon aus, dass Raucher sich nicht für unsere Wohnanlage interessieren werden."

Noch vor dem Spatenstich Mitte Juni seien die Wohnungen mehrfach überzeichnet gewesen, heißt es. Anfragen für ähnliche Projekte in ganz Deutschland würden sich stapeln. Eine Diskriminierung von Rauchern sieht man bei der Wohnungsgenossenschaft Halle-Süd übrigens nicht: "Möglicherweise gibt es anderenorts demnächst eine reine Wohnanlage für Raucher. Warum denn nicht?" (zof, derStandard.at, 30.7.2014)