Bern/Brüssel - Die Europäische Union lehnt die von der Schweiz geforderte Neuverhandlung des Personenfreizügigkeitsabkommens ab. Die Schweizer Regierung bestätigte am heutigen Freitag das Einlangen eines entsprechenden Schreibens der EU-Außenbeauftragten Catherine Ashton.

Bern hatte Anfang Juli offiziell eine Änderung des Personenfreizügigkeitsabkommens beantragt, nachdem sich die Schweizer Stimmbürger im Februar für eine Beschränkung der Zuwanderung aus den EU-Staaten ausgesprochen hatten. Brüssel sieht darin eine Verletzung der Personenfreizügigkeit, die mit mehreren bilateralen Verträgen zur wirtschaftlichen Kooperation verknüpft sind.

Ein Sprecher des Schweizer Außenministeriums sagte am Freitag, dass die zuständigen Ministerien den Inhalt von Ashtons Schreiben analysieren werden.

Die abschlägige Antwort der EU kommt nicht überraschend, hatten sich doch schon mehrere Vertreter der Union, darunter EU-Kommissionspräsident Jose Manuel Barroso, entsprechend geäußert.

Entsprechend dem Volksvotum will die Schweizer Regierung ab dem Jahr 2017 Kontingente für die Zuwanderung aus anderen EU-Staaten einführen. Die EU sieht in diesen Quoten eine grundlegende Verletzung des freien Personenverkehrs. Seit Ende Mai verhandeln Brüssel und Bern auch über eine institutionelles Rahmenabkommen, das die bestehenden bilateralen Verträge weiterentwickeln soll, insbesondere durch spezifische Verfahren zur Beilelung von Streitigkeiten. (APA, 25.7.2014)