Linz/Wien - Der Verwaltungsgerichtshof hat entschieden, dass der historische Traunsee-Raddampfer "Gisela" mit billigerem Heizöl statt Diesel betrieben werden darf. Denn das Öl diene nicht als Treibstoff, sondern nur zum Befeuern des Kessels, in dem der zum Antrieb verwendete Dampf erzeugt werde. Das teilte er am Donnerstag im Internet mit.

Der Verwaltungsgerichtshof widersprach in seinem Erkenntnis dem Bescheid des Finanzamtes. Es hatte dem Verein, der mit dem Schiff Linien- und Sonderfahrten anbietet, eine Nachversteuerung in der Höhe von fast 18.000 Euro vorgeschrieben. Es handelte sich um den Unterschiedsbetrag zwischen der für Heizöl ermäßigten Mineralölsteuer und der nicht ermäßigtem für Diesel.

Gasöl-Steuerbegünstigungsgesetz

Das oberste Gericht verwies bei seiner Entscheidung auf das Gasöl-Steuerbegünstigungsgesetz aus dem Jahr 1966. Damals habe der Gesetzgeber beabsichtigt, dass feste Brennstoffe durch Heizöl - im Gesetz "Gasöl" genannt - ersetzt werden. Das sollte nicht nur für die Erzeugung von Raumwärme, sondern auch für andere Heiz-Zwecke, etwa für den Betrieb von Back- sowie Brennöfen gelten.

Auch bei dem Dampfer - dessen Kessel 1993/1994 von Kohle- auf Ölbefeuerung umgestellt worden war - werde Wärme durch Verbrennen von Öl nicht unmittelbar zur Raumheizung erzeugt. Sie diene zu einem weiteren Zweck, nämlich der Umwandlung von Wasser zu Wasserdampf. Somit erfolge auch hier ein gemäß Gesetz begünstigtes "Verheizen" von Öl, argumentierte der Verwaltungsgerichtshof. Er entschied, die Vorschreibung eines erhöhten Steuersatzes sei rechtswidrig, und hob sie auf. (APA, 24.7.2014)