Sperre von kino.to im Jahr 2011

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Das Urteil des Obersten Gerichtshofs (OGH), wonach Internetprovider verpflichtet werden können, den Zugriff auf Webseiten mit illegalen Inhalten zu sperren, stößt auf Kritik seitens der Internet Service Providers Austria (ISPA). Diese befürchten "Missbrauch" durch die Möglichkeit von Sperren. Problematisch sei zudem, dass Rechteinhaber für eine Sperrforderung keinen Nachweis erbringen müssen.

Richter spielen

"Wir können uns jetzt aussuchen, ob wir Richter spielen und die Rechtmäßigkeit jeder Sperraufforderung überprüfen und beurteilen oder jedem Begehren blind nachkommen", wird ISPA-Generalsekretär Maximilian Schubert in einer Aussendung zitiert. Gerade kleinere Provider würden nicht über die notwendigen Ressourcen verfügen, die Urheberrechts- und Rechtelage zu beurteilen. "Wir lehnen es aber ab, uns den Schwarzen Peter zuschieben zu lassen und haben deswegen von Anfang an gefordert, dass ausschließlich Richterinnen und Richter über allfällige Sperren entscheiden."

"Illegale Inhalte"

Schubert betonte weiters, dass die Internetbranche keinesfalls "illegale Inhalte fördert oder auch nur akzeptiert". Es gehe allerdings um die Art und Weise, wie man dagegen vorgehe. "Erstens lassen sich Sperren immer umgehen, zweites weckt Sperrinfrastruktur, sobald sie einmal vorhanden ist, immer Begehrlichkeiten, und von dort ist es nur noch ein kleiner Schritt zum Missbrauch." Die ISPA plädiere daher für "Löschen statt Sperren".

"Kein brauchbares Mittel, um gegen Urheberrechtsverletzungen vorzugehen"

Kritisch haben sich auch NEOS und ÖVP zum Urteil, das einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) folgt, geäußert. Laut NEOS-Netzsprecher Niko Alm seien Netzsperren "kein brauchbares Mittel, um gegen Urheberrechtsverletzungen vorzugehen", sondern würden "ein Einfallstor für Zensurmaßnahmen" darstellen. Eva-Maria Himmelbauer, ÖVP-Sprecherin für Telekommunikation, stimmte der Beschluss bedenklich. Die Rechtssicherheit für Künstler sei eher durch Maßnahmen wie "ein modernes Urheberrecht" herzustellen. (APA, 23.7. 2014)