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Die steirischen "Reformpartner" Hermann Schützenhöfer und Franz Voves.

Foto: APA/ERWIN SCHERIAU

Die Verwaltung zu straffen, um Gelder für den alarmierend maroden Landeshaushalt zu generieren, steht an vorderster Stelle der Reformagenda der rot-schwarzen steirischen Regierungskoalition. Auf dem Weg dorthin passieren den "Reformpartnern" aber grobe Patzer. Da ganz offensichtlich auch bei der Verwaltungsreform nach wie vor parteipolitische Farben eine Rolle spielen, hat sich jetzt im zusammengelegten Bezirk Hartberg-Fürstenfeld eine kuriose Situation ergeben: Der Bezirk verfügt seit kurzem nicht über einen, sondern gleich über zwei Bezirkshauptmänner, präziser: über einen Bezirkshauptmann und eine Bezirkshauptfrau.

Hinausgeboxte Bezirkshauptfrau

Mit der Zusammenlegung war die parteilose Bezirkshauptfrau von Fürstenfeld kurzerhand abberufen worden. Die neue Stelle wurde aber nicht wie früher üblich ausgeschrieben, sondern ihrem - dem Vernehmen nach roten - Kollegen aus dem Nachbarbezirk Hartberg übertragen. Er steht nun beiden Bezirken vor.

Die hinausgeboxte Bezirkshauptfrau ging zum Verwaltungsgerichtshof und bekam jetzt - eineinhalb Jahre später – Recht: Sie wurde zu Unrecht aus ihrer Amt entfernt. Also gibt es momentan im neuen Großbezirk Hartberg-Fürstenfeld zwei Bezirkshauptleute.

Es sind übrigens noch weitere, ähnliche Fälle auf leitender Beamtenebene beim Verwaltungsgerichtshof anhängig.

Mit Spitzengage im bescheidenen Kammerl 

Ein besonders umstrittener Fall der Verwaltungsreform wurde in der Kulturabteilung des Landes durchgezogen. Deren ehemalige Leiterin wurde regelrecht abmontiert, sie berief dagegen, wandte sich an den Verwaltungsgerichtshof und behielt ebenfalls Recht. Jetzt verfügt das Land Steiermark über zwei Leiter der Kulturabteilung - mit gleicher Spitzengage. Die geschasste ehemalige Leiterin muss ihr Beamtendasein allerdings in einem sehr bescheidenen Kammerl mit noch bescheideneren Aufgaben abdienen.

In der Landesamtsdirektion will man sich zum Fall des doppelt besetzten Bezirks nicht konkret äußern, zumal das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofs noch nicht offiziell vorliege. Im Fall des Falles werde die Direktion aber einen "Ersatzbescheid" ausstellen. Mit guten Chancen, wie man glaubt, weil es den "alten Bezirk" ja nicht mehr gebe. (Walter Müller, derStandard.at, 17.7.2014)