Wien - Die Sozialversicherung und die Bundesländer haben sich auf den gemeinsamen Ausbau der Rehabilitation für schwerkranke Kinder geeinigt. Gesundheitsminister Alois Stöger (SPÖ) begrüßte die Einigung in einer Aussendung und drängt nun auf rasche Umsetzung:  "Denn, Kinder sind keine kleinen Erwachsenen. Sie haben besondere Ansprüche und Bedürfnisse, auf die wir auch in der Rehabilitation endlich Rücksicht nehmen müssen", so Stöger.

Konkret sollen in vier Versorgungsregionen 343 Betten entstehen. Die Finanzierung in Höhe von 33 Millionen Euro pro Jahr im Vollausbau erfolgt gemeinsam , wobei die Länder eine Pauschalsumme von 8,5 Millionen Euro jährlich übernehmen, hieß es in einer Aussendung am Samstag.

Ziel der Vereinbarung ist es, künftig einen niederschwelligen Zugang zur Rehabilitation für Kinder und Jugendliche zu bieten - unabhängig davon, ob die Rehabilitation aufgrund einer Krankheit oder einer angeborenen Behinderung nötig ist. Die Antragstellung erfolgt beim jeweiligen Krankenversicherungsträger, die Bewilligung wird österreichweit einheitlich ebenfalls durch den zuständigen Krankenversicherungsträger erfolgen. Die Eltern bekommen damit künftig einen Ansprechpartner.

Bundesländer leisten Pauschalzahlung

Die Finanzierung im Vollausbau beläuft sich auf 33 Millionen Euro pro Jahr. Ab 1. Jänner 2015 leisten die Bundesländer pro Jahr eine Pauschalzahlung an den Hauptverband in der Höhe von 8,5 Millionen Euro, den Rest trägt die Sozialversicherung.

Der oberösterreichische Landeshauptmann Josef Pühringer (ÖVP) erklärte in der Aussendung: "Dieser niederschwellige Zugang ist ein Herzstück der Gesundheitsreform." Für die Patienten bringe sie mehr Transparenz und eine bessere Überschaubarkeit des Systems. Auch die Wiener Gesundheitsstadträtin Sonja Wehsely (SPÖ) betonte die Notwendigkeit wohnortnaher, spezialisierter Reha-Einrichtungen.

Volksanwaltschaft begrüßt "Durchbruch"

Hans Jörg Schelling, Vorsitzender des Hauptverbands der Sozialversicherungsträger, hob den unbürokratischen Zugang hervor: "Durch die Antragstellung und Bewilligung bei einem Krankenversicherungsträger gibt es nun keinen Unterschied mehr, ob die Rehabilitation im Anschluss an eine Krankenbehandlung erfolgt oder wegen einer angeborenen Behinderung erforderlich ist." Die Gesundheitsreform "wirkt", zeigte man sich überzeugt.

Auch die Volksanwaltschaft begrüßte in einer Aussendung den "Durchbruch". Günther Kräuter hielt fest, dass nun die Standortfrage rasch zu klären sei: "Die Volksanwaltschaft wird penibel darauf achten, dass es zu keinen Verzögerungen kommt oder gar Prestigeüberlegungen von Bundesländern eine Rolle spielen." (APA, 12.7.2014)