Ein 31-Jähriger, der Hunderte Male unter falschen Identitäten Handys und Waren bestellt sowie Versicherungen und Handwerker geprellt haben soll, ist am Freitag in Linz nicht rechtskräftig zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Unter den von ihm verwendeten Namen fanden sich neben Personen aus seinem Umfeld und aus dem Telefonbuch auch jene von Politikern.

Die 62 Seiten starke Anklage wirft dem Mann gewerbsmäßigen schweren Betrug, betrügerischen Datenverarbeitungsmissbrauch, schweren gewerbsmäßigen Diebstahl, Urkundenfälschung, Sachbeschädigung und Stalking einer Ex-Freundin vor. Er war weitgehend geständig, begründete die Taten mit finanziellen Engpässen. Zeugen sagten hingegen, er habe häufig Dinge im Internet bestellt, die er sich eigentlich nicht leisten konnte.

LH Josef Pühringer

280-mal soll der Mann Handys bei Mobilfunkbetreibern bestellt haben - u.a. im Namen seiner Geschwister, von LH Josef Pühringer oder dem damaligen Landesrat Josef Stockinger (beide ÖVP). Manchmal suchte er auch einfach Personen aus dem Telefonbuch heraus. Den Zustellern zeigte er bei Bedarf gefälschte Ausweise. Die Geräte machte der Angeklagte dann zu Geld. Nicht immer bekam er die bestellte Ware tatsächlich. Der Schaden wird mit 80.000 Euro angenommen. Wären alle Versuche geglückt, müsste man noch weitere 237.000 Euro dazurechnen, so die Staatsanwältin.

Als der 31-Jährige eine neue Wohnung beziehen wollte, beauftragte er Handwerker mit verschiedenen Dienstleistungen. Mehr als 5.000 Euro hätten die Rechnungen ausgemacht, die aber nie beglichen wurden. Die Kaution für die Wohnung überwies er zwar, stornierte aber den Auftrag eine Stunde später wieder. Dadurch gelangte er an eine Zahlungsbestätigung ohne wirklich etwas bezahlt zu haben.

Falsche Krankenberichte

Gemeinsam mit seiner Ex-Frau soll der Angeklagte auch viermal versucht haben, eine Versicherung mit falschen Krankenberichten zu betrügen, dreimal kam das Paar damit durch. Auch soll der Mann mit Tankkarten anderer Leute Treibstoff gekauft, auf falsche Namen kostenpflichtige Online-Spiele gespielt und Waren bei Versandhäusern bestellt oder eine Hotelrechnung nicht gezahlt haben. Privatbeteiligte schlossen sich mit Forderungen im Ausmaß von rund 160.000 Euro dem Verfahren an.

Die Staatsanwältin betonte in ihrem Schlussplädoyer die Vielzahl von Fakten und das bereits einschlägige Vorleben den Angeklagten. "Er hat die Taten auch fortgesetzt, während er wusste, dass ein Verfahren gegen ihn anhängig ist." Für den Verteidiger ist hingegen vieles "der Kleinkriminalität" zuzurechnen, auch wenn es sich summiert habe, wie er einräumte. Der Angeklagte sagte in seinem Schlusswort: "Wenn ich aus der Haft entlassen werde, möchte ich mich ändern", er wolle auch seine Spielleidenschaft in den Griff bekommen.

Das Schöffengericht verurteilte den Mann bei einem Strafrahmen von bis zu zehn Jahren zu vier Jahren Haft. Als mildernd wertete es das Geständnis, dass es häufig beim Versuch geblieben ist, und die - allerdings recht geringe - Schadenswiedergutmachung des Angeklagten. Erschwerend wurden das einschlägige Vorleben mit - so der Richter - "nahezu identen" Delikten sowie der rasche Rückfall gesehen. Mehreren Privatbeteiligten wurden insgesamt mehr als 90.000 Euro zugesprochen. (APA, 11.7. 2014)