Wien - Die Brauerei Stiegl hat in den Jahren 2006 bis 2012 die Endverkaufspreise mit dem Lebensmitteleinzelhandel abgesprochen und wurde dafür am 21. Mai vom Kartellgericht zu einer Geldstrafe von 196.857 Euro verurteilt. Das teilte die Bundeswettbewerbsbehörde am Freitag mit. Strafmindernd wirkte sich laut der Behörde "die frühzeitige umfangreiche Kooperation der Stiegl" aus. Österreichs größte Privatbrauerei habe unter anderem zwei freiwillige Nachschauen zugelassen.

Das Kartellgericht verhängte am Freitag zusätzlich gegen zwei Elektronikhändler Geldbußen wegen verbotener Preisabsprachen. Die Grundig Intermedia GmbH muss 372.000 Euro zahlen, die Hans Lurf GmbH (Pioneer Österreich) 100.000 Euro. Die Entscheidungen sind rechtskräftig.

Aufzugskartell musste 75 Millionen zahlen

Im österreichischen Handel sind illegale Preisabsprachen keine Seltenheit. Die Bundeswettbewerbsbehörde verhängte in den vergangenen Jahren zahlreiche Strafen. Erst 2012 wurde das "Fassbierkartell" zu einer Geldstrafe von 1,1 Millionen Euro verurteilt. Involviert waren Ottakringer, die Brau Union (unter anderem mit Marken wie Gösser und Zipfer) und ebenfalls Stiegl.

Berühmt wurde das Aufzugskartell, das mit einer Bußzahlung von mehr als 75 Millionen Euro im Jahr 2008 den Rekord hält. Unternehmen hatten sich seit den später 1980er-Jahren den Markt untereinander aufgeteilt und Angebote koordiniert. Durch Absprachen versuchen Unternehmen immer wieder, höhere Preise für ihre Produkte zu erlangen und damit ihren Profit zu erhöhen. (red, APA, derStandard.at, 11.7.2014)