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Karl-Heinz Grasser wird in nächster Zeit im Wiener Handelsgericht zu tun haben. Die von ihm Geklagten fühlen sich im Vorteil.

Foto: APA/Hochmuth

Wien - Am Montag wird es wieder spannend, da findet das Verfahren Karl-Heinz Grasser gegen seinen ehemaligen Steuerberater Peter Haunold und die Deloitte Tax Wirtschaftsprüfungs GmbH seine Fortsetzung. Der vormalige Finanzminister hat beide am Handelsgericht Wien geklagt. Wegen der Fehler der Steuerberater, die ihm zu seiner Firmen- und Stiftungskonstruktion geraten hätten, habe er nun (flapsig formuliert) die Finanzbehörde und die Justiz am Hals. Grasser droht eine Geldstrafe von 15 Millionen Euro und eine Nachzahlung von rund fünf Millionen an die Finanz. Wegen des Vorwurfs des Abgabenbetrugs könnte ihm eine Haftstrafe blühen - es gilt die Unschuldsvermutung.

Haunold und Deloitte wehren sich gegen die auf Schadenersatzzahlung gerichteten Vorwürfe und argumentieren, Grasser sei von ihrem Konzept abgewichen.

Beklagte blieben hart

Beinahe wäre der Prozess abgeblasen worden - jedenfalls, wenn es nach Grassers Rechtsanwalt Manfred Ainedter gegangen wäre. Er hat vor kurzem sehr diskret bei Deloitte und Haunold sondiert, ob man das Verfahren aus prozessökonomischen Gründen ruhend stellen könne - um das Ergebnis des laufenden (Finanz-)Strafverfahrens abzuwarten. Deloitte und Haunold haben aber abgewunken. Der Exminister solle seine Klage entweder ganz zurückziehen, oder das Verfahren werde weitergeführt, sollen sie Grasser beschieden haben. Ainedter sagt dazu auf Nachfrage des STANDARD gar nichts, Deloitte "dementiert diese Darstellung nicht".

Die Wirtschaftsprüfer lesen den Vorstoß offenbar als Zeichen dafür, dass Grasser nach dem ungünstigen Abschlussbericht der Finanzbehörde fürchtet, seine Zivilklage zu verlieren.

Die Angelegenheit hat freilich eine weitere Facette - denn Ainedter vertritt Grasser in dieser Zivilrechtsangelegenheit gar nicht. Für die Sache ist Rechtsanwalt Dieter Böhmdorfer zuständig, der einstige Justizminister. Er wusste von Ainedters Befriedungsinitiative gar nichts und gibt sich "sicher, dass wir gewinnen". Böhmdorfer argumentiert, dass die "wenigen ergänzenden Firmenänderungen, die Grasse (in dem von Haunold vorgeschlagenen Firmenkonstrukt, Anm.) vornahm, allesamt über Haunolds Schreibtisch gelaufen sind. Er ist für all das, was geschehen ist, verantwortlich."

Neues Datenmaterial

Am Montag wird man etwas mehr wissen - und auch dann, wenn die Justiz die Deloitte-Akten studiert hat. Die wurden bei einer Hausdurchsuchung beim Wirtschaftsprüfer sichergestellt und vom Oberlandesgericht nun freigegeben. Gemäß Entscheidung des Obersten Gerichtshofs sind nun zwei Gutachter dabei, das Riesendatenmaterial zu sichten: Ein Steuerberater prüft, was der Verschwiegenheitspflicht unterliegt, ein IT-Experte kümmert sich um die Auffindbarkeit der Daten.

All das hat auch für das laufende Buwog-Verfahren Bedeutung, in dem nun die Anklageerhebung herandräut. Wie berichtet liegt der Vorhabensbericht der Korruptionsstaatsanwaltschaft bei der Oberstaatsanwaltschaft - im August soll der rund 700 (sic) Seiten dicke Bericht im Justizministerium einlangen. Ob, wie beabsichtigt, Anklage erhoben wird, weitere Ermittlungsschritte aufgetragen werden oder die (Teil-)Einstellung des Verfahrens verfügt wird - all das entscheidet der Justizminister. Ein Sprecher ließ offen, ob wegen Minister-Befangenheit der Weisenrat zum Zug kommt.

Große Überraschungen und neues Belastungsmaterial gegen den Exminister, für den die Unschuldsvermutung gilt, soll der Vorhabensbericht nicht enthalten, allerdings seien die Indizien zahlreich. Grasser hat vom Vorhabensbericht am Dienstagabend erfahren - auf Capri. (Renate Graber, Andreas Schnauder, DER STANDARD, 10.7.2014)