Obwohl die Bundesmittel "massiv" erhöht werden, vermisst der Rechnungshof die detaillierten Gründe dafür.

Foto: dpa/Patrick Pleul

Wien - Der Rechnungshof kritisiert in einer Stellungnahme den neuen Bund-Länder-Vertrag zum geplanten Ausbau der Kinderbetreuung, der am Donnerstag im Nationalrat beschlossen werden soll. Die Begutachtungsphase der Vereinbarung ist zwar bereits abgeschlossen, die Stellungnahme liegt allerdings jetzt erst vor. Konkret moniert der Rechnungshof etwa den geringen Kofinanzierungsanteil der Länder.

Keine Kontrollmöglichkeit

Der Bund wird zwischen 2014 und 2017 305 Millionen Euro für den Ausbau von Kinderbetreuungseinrichtungen bereitstellen. Der Rechnungshof hielt fest, dass Kinderbetreuung in die Kompetenz der Bundesländer fällt. Angesichts der Tatsache, dass der Kofinanzierungsanteil durch die Neuregelung auf künftig durchschnittlich 43 Prozent jährlich sinken soll, stellt der Rechnungshof fest, dass der Bund sukzessive Landes- und Gemeindeausgaben übernimmt, ohne dass er effektive Instrumente bekommt, um den Einsatz der Gelder zu kontrollieren und zu steuern.

Obwohl die Bundesmittel "massiv" erhöht werden, vermisst der Rechnungshof die detaillierten Gründe hierfür. Im Vergleich zur bisherigen Vereinbarung wird den Bundesländern ein noch größerer Spielraum für die Verwendung der Bundesmittel eingeräumt. Die Aufgaben-, Ausgaben- und Finanzierungsverantwortung der institutionellen Kinderbetreuung fällt noch weiter auseinander und auch die Transferbeziehungen werden noch komplexer.

Verschlechterung bei Öffnungszeiten

Ein Kritikpunkt des Rechnungshofes betrifft die erforderlichen Mindestöffnungszeiten, die teilweise von 47 auf 45 Wochen reduziert worden seien. Trotz höherer Mittel komme es damit zu einer "Verschlechterung des Betreuungsangebots". Kritik erntet auch das Zugeständnis an die Länder, dass auch die Mittel von privaten Erhaltern in die Kofinanzierung eingerechnet wird. Der ohnehin schon reduzierte Kofinanzierungsanteil der Bundesländer kann somit auch durch Privatmittel aufgebracht werden.

War bisher geplant, dass 25 Prozent der Mittel für den Lückenschluss bei den Drei- bis Sechsjährigen verwendet werden, sind es nun 35 Prozent. Der Rechnungshof wies hier darauf hin, dass das Barcelona-Ziel bei Drei- bis Sechsjährigen bereits erreicht wurde, die Erhöhung des Prozentsatzes kann daher "nicht nachvollzogen" werden.

Weniger Transparenz

Der Rechnungshof befürchtet auch, dass die neue Regelung zu einer verspäteten Abrechnung und allfällige Mittelrückforderung sowie zu weniger Transparenz bei der Mittelverwendung durch die Länder gegenüber den drei abrechnenden Stellen auf Bundesseite führt. Die Chance, die Mehrgleisigkeiten zu bereinigen, wurde nicht genutzt. Bemängelt wird wie in der vorangegangenen Vereinbarung außerdem die fehlende Evaluierung der Ausbaumaßnahmen.

Dass die Stellungnahme des Rechnungshofes erst so knapp vor dem Nationalratsbeschluss veröffentlicht wurde, hat technische Gründe. Der ursprüngliche Begutachtungsentwurf des Familienministeriums ist nämlich aufgrund einer falschen E-Mail-Adresse zu spät beim Rechnungshof eingelangt. Aufgrund der Mehrausgaben des Bundes reagierte der Rechnungshof nun dennoch.

Die Begutachtungsfrist zur neuen Vereinbarung endete im Mai. Sie passierte nach einer weiteren Gesprächsrunde bereits den Familienausschuss und soll diese Woche vom Nationalrat beschlossen werden. (APA, 7.7.2014)