Wien - Michael D. glaubt zu wissen, wann sein Leben zu zerfallen begann. "Vor vier Jahren habe ich noch einen Job und eine Wohnung gehabt", erzählt der 26-Jährige dem Schöffensenat unter Vorsitz von Claudia Geiler. Unglücklicherweise hatte er auch eine Freundin. "Durch die bin ich zu Heroin gekommen." Ein Jahr später waren Arbeitsplatz und Wohnung Vergangenheit.

Nun sitzt er wegen mehrerer Delikte hier. Beispielsweise, da er 2012 in einem Supermarkt Lebensmittel um 12,09 Euro gestohlen hat und erwischt worden ist. Der gravierendste Vorwurf: Im Vorjahr soll er in seiner Stammapotheke einen räuberischen Diebstahl begangen haben. Er schnappte sich zwei Packungen des Drogenersatzmedikaments Substitol und riss sich los, als ihn eine Angestellte festhielt.

Auf den ersten Blick würde man D. nicht unbedingt als Junkie erkennen. Großgewachsen, mit Bürstenhaarschnitt inklusive reichlich Gel, grauem Sakko und schwarzen Jeans, bekennt er sich schuldig.

Zwei Packungen Substitol

"Ich hatte das Substitol schon in der Hand", sagt er. "Dann hat die Angestellte gesagt, dass ich erst nächste Woche wieder eines bekommen kann." Er gab das Medikament nicht zurück, sondern schnappte sich im Gegenteil eine zweite Packung und wollte weglaufen.

Die Angestellte packte ihn, er wand sich los, ließ sich den Rucksack abziehen, um davonzukommen. "Das war ja kein Diebstahl aus Jux und Tollerei, sondern aus Abhängigkeit", sekundiert sein Verteidiger Oliver Ertl.

D. nutzte offensichtlich jede Möglichkeit, zu Geld zu kommen. Am Verkehrsknotenpunkt Praterstern fand der fünffach - wegen kleinerer Delikte - Vorbestrafte eine Geldbörse, mit der Kontonummer auf der Bankomatkarte überwies er sich 350 Euro.

Heroinschuss auf dem WC

Dass er einem Bekannten den Rucksack gestohlen habe, bestreitet er dagegen. "Wir waren beim McDonald's, er hat gesagt, er geht aufs Klo und ich soll auf den Rucksack aufpassen", schildert er. "Er war dann eine halbe Stunde dort, hat sich einen Schuss gesetzt, als er nicht wiederkam, bin ich gegangen." Den Rucksack habe er einfach stehengelassen.

Ein Vorwurf, der sich am Montag nicht klären lässt - das angebliche Opfer ist nicht erschienen.

Der Senat verurteilt ihn bei einer Strafandrohung zwischen sechs Monaten und fünf Jahren nach kurzer Beratung rechtskräftig zu 14 Monaten Haft, sechs Wochen einer bedingten Vorstrafe muss er dazu verbüßen.

"Sie sind kein Schwerkrimineller, sondern ein Suchtgiftabhängiger", sagt die Vorsitzende Geiler in ihrer Begründung noch. "Stellen Sie einen Antrag auf Therapie", rät sie dem Angeklagten noch. (Michael Möseneder, DER STANDARD, 7.7.2014)