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Ehepaar Grasser gemeinsam unter Druck.

Foto: EPA

Wien - Nun hat die Causa Buwog/Grasser auch Fiona Pacifico Griffini-Grasser erreicht. Seit Mai ermittelt die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) gegen die Frau von Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser; sie erhebt den Vorwurf der Beweismittelfälschung (Paragraf 293 Strafgesetzbuch). Der Anlass: Fiona Grasser hat eidesstattlich erklärt, dabei gewesen zu sein, als ihre Mutter Grasser Geld zur Veranlagung übergab. Die Erklärung landete auch bei der WKStA.

In der Sache geht es um die berühmten 500.000 Euro, die Grasser 2005 von seiner Schwiegermutter, Marina Giori-Lhota, in der Schweiz bekommen und im Auto nach Wien gebracht haben will. Das Geld wurde bei der Meinl Bank bar eingezahlt; er habe es dann angelegt, sagt Grasser, wie von der Schwiegermutter zu Testzwecken seines Talents gewünscht. Geld plus Erträgnisse landeten letztlich in der Karibik: auf einem Konto der Catherine Participation Corp.

Fiona Grasser sprang ihrem Mann mit einer handschriftlichen Erklärung zur Seite 

"Empirische Wahrheit"

Die Ermittler glauben Grassers Darstellung bekanntermaßen nicht. Sie gehen davon aus, dass das Geld aus den Provisionen der Buwog-Privatisierung stammt. Anhand akribisch aufbereiteter Bewegungsprofile argumentieren sie, Giori-Lhota sei am fraglichen Wochenende gar nicht im schweizerischen Zug gewesen. Was Grasser bestreitet, auch seine Frau sei bei dem Treffen dabei gewesen, sagte er Ende 2012 dazu aus. "Eure Recherchen sind falsch. (...) In empirischer Wahrheit: Ich bin dort gesessen."

Am 17. Oktober 2013 sprang Fiona Grasser ihrem Mann bei. Sie verfasste handschriftlich eine eidesstattliche Erklärung, wonach ihre "Mutter (...)  meinem Ehemann (...) 500.000 Euro übergeben hat". Dies sei ihrer "Erinnerung nach bei 2 Treffen im Jahre 2005 und einem weiteren Anfang 2006" geschehen. "Ich war bei beiden Treffen persönlich anwesend. Mein Ehemann sollte dieses Geld veranlagen." Dieses Papier wurde im Rahmen einer umfangreichen Stellungnahme bei der WKStA vorgelegt.

Schwiegermutter schweigt

Laut einem Schreiben des Staatsanwalts vom 20. Mai 2014 ist der Inhalt der Erklärung "aufgrund der bisherigen Ermittlungsergebnisse für unwahr zu halten" - weswegen ein Ermittlungsverfahren nach § 293 StGB eingeleitet worden sei. Fiona Grassers Mutter verweigert zum Thema Geldübergabe die Aussage, heißt es in Protokollen.

Für Fiona Grasser und ihren Mann, der die Vorwürfe rund um die Privatisierung der Buwog und Provisionsflüsse an ihn von jeher zurückweist, gilt die Unschuldsvermutung. Die WKStA gibt zu dieser Angelegenheit keine Stellungnahme ab. Fiona Grassers Anwalt wollte die Causa nicht kommentieren. (Renate Graber, DER STANDARD, 5.7.2014)