Berlin - In Deutschland geborene Kinder von Einwanderern müssen sich unter bestimmten Voraussetzungen künftig nicht mehr zwischen der Staatsbürgerschaft ihrer Eltern und der deutschen entscheiden. Der Bundestag billigte am Donnerstagabend eine entsprechende Änderung des Staatsangehörigkeitsrechts.

Bisher müssen Kinder von Ausländern bis zum 23. Geburtstag eine Entscheidung fällen, welchen Pass sie besitzen und welchen sie abgeben wollen. Mit der Neuregelung bleibt ihnen dies künftig erspart, wenn sie in Deutschland geboren und aufgewachsen sind.

Ende der Optionspflicht gefordert

Dazu müssen sie nachweisen, dass sie bei Vollendung des 21. Lebensjahres mindestens acht Jahre in Deutschland gelebt oder sechs Jahre hier die Schule besucht haben. Als Nachweis soll auch ein deutscher Schulabschluss oder eine abgeschlossene Berufsausbildung in Deutschland ausreichen.

Linke und Grünen gehen die Änderungen nicht weit genug. Bei dem Gesetz handle es sich nicht um das Ende der Optionspflicht, also die Entscheidung für einen Pass. Vielmehr werde dieser Zwang verlängert, obwohl die mitregierende SPD im Wahlkampf eine komplette Abschaffung versprochen hatte.

Die Regelung geht auf einen Kompromiss von Justizminister Heiko Maas (SPD) und Innenminister Thomas de Maiziere (CDU) zurück. Die SPD wollte die Optionspflicht, also die Pflicht zur Entscheidung für einen Pass, eigentlich ganz aufheben. Die CDU/CSU hatte hingegen nichts an der Gesetzeslage ändern wollen.

Der Bundesrat (Länderkammer) muss dem Gesetz nicht zustimmen.  (APA/Reuters, 3.7.2014)