Ob E-Shisha-Qualm schadet, ist nicht bekannt. Oberösterreich und Salzburg beschränken dennoch den Konsum.

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Linz/Salzburg – Einstimmig wird am Donnerstag der oberösterreichische Landtag das Shisha-Rauchen für unter 16-Jährige verbieten. Vor allem die wachsende Beliebtheit der E-Shisha, der elektrischen Ausführung der Wasserpfeife, sehen die Landespolitiker als Problem. Denn diese ahme "echte Tabakprodukte in verharmlosender Form nach", heißt es im Antrag. So einigten sich die Fraktionen schon vorab im entsprechenden Ausschuss darauf, das Jugendschutzgesetz zu novellieren.

Nach Salzburg ist Oberösterreich das zweite Bundesland, das seinen Jugendschutz erweitert. Neben Konsum sowie Erwerb von Tabak und Zigaretten wird auch jener von Shishas erst ab 16 Jahren per Gesetz gestattet. Der Salzburger Landtag hat dies auf Antrag der VP Anfang des Jahres beschlossen.

Kurosch Yazdi, Leiter des Zentrums für Suchtmedizin der Landesnervenklinik Wagner Jauregg in Linz, begrüßt diesen Schritt. "Es ist nachzuvollziehbar, dass ein Zwölfjähriger nicht mit etwas im Mund herumlaufen soll, das aussieht wie eine Zigarette." Auch wenn das Inhalieren fruchtiger Aromen nicht wie Nikotin abhängig mache, sieht er sehr wohl ein Suchtpotenzial. Denn die Hemmschwelle, später zur "echten" Zigarette zu greifen, sinke, wenn man schon zuvor quasi einen Ersatz geraucht habe.

Prävention wichtig

Yazdi, der auch ein Buch über Süchte geschrieben hat, sieht eine Gefahr, dass durch eine idente Verhaltensweise wie beim Zigarettenrauchen entsprechende Verhaltensgewohnheiten sehr früh entwickelt werden. Im Sinne der Prävention sei die Änderung des Jugendschutzgesetzes sehr wohl sinnvoll. Nicht zuletzt auch deshalb, weil man derzeit noch nichts Gesichertes über mögliche Gesundheitsschäden sagen kann. Selbst wenn in den E-Shishas, die es etwa in Trafiken zu kaufen gibt, kein Nikotin enthalten ist, wisse man noch zu wenig über die Auswirkungen des andauernden Inhalierens von Aromastoffen auf die Lunge, gibt der Facharzt für Psychiatrie zu bedenken.

In der Steiermark will man mit einem Verbot von Shisha-Rauchen oder E-Zigaretten deshalb noch zuwarten. "Wir evaluieren die Sache und wollen noch weitere Expertenmeinungen einholen“, heißt es im Büro des Jugendlandesrats Michael Schickhofer. Das Problem sei in der Steiermark weniger dringlich, zumal hier bereits ein allgemeines Rauchverbot für Jugendliche unter 16 Jahren gelte.

Vorarlberg prüft

Auch in Vorarlberg lässt die Landesregierung derzeit in einer Arbeitsgruppe eine entsprechende Änderung des Jugendschutzgesetzes prüfen. Ein klares Nein zum Verbot kommt vom FP-Chef Dieter Egger. Man müsse nicht alle Lebensbereiche reglementieren, die Verantwortung sollte bei den Eltern bleiben. Einig sind sich hingegen alle Landtagsparteien in der Befürchtung, dass Shisha-Rauchen den Einstieg in den Nikotinkonsum fördern könnte.

In der Bundeshauptstadt existiere derzeit überhaupt kein "relevantes Problem mit E-Shishas", erklärt Hans Haltmayer, Beauftragter für Sucht- und Drogenfragen der Stadt Wien. Daher "gibt es kein Jugendschutzgesetz", das das Inhalieren verbietet. Lediglich das Rauchen der herkömmlichen Wasserpfeife mit Tabak ist erst ab 16 Jahren erlaubt. Und der Wiener Kinder- und Jugendanwalt Nik Nafs erklärt, auch nichts von konkreten Verbotsplänen für E-Shisha auf politischer Ebene zu wissen. Aber die Kinder- und Jugendanwaltschaft beobachte sehr wohl die Diskussion österreichweit. (cmi, jub, ker, mue, DER STANDARD, 3.7.2014)