Ein Regierungsentwurf sieht vor, dass ab Herbst Festplattenabgabe und Leistungsschutzrecht in Österreich gesetzlich verankert werden sollen. Musik-, Film- und Verlagsbranche wollen damit das Wegbrechen traditioneller Geschäftsmodelle auffangen. Bekämpft werden aber nur Symptome. Anstatt hinzuhorchen, was Kunden wollen, fährt man über sie drüber und schadet sich damit letztendlich selbst.

Nutzerverhalten neu

Es ist fast müßig, es zu wiederholen: Das Internet hat das Nutzerverhalten verändert, und das schneller, als viele Branchen darauf reagieren konnten. Auf neue Musik und Filme will man nicht erst warten, bis man CD und DVD im Geschäft kaufen kann. Sie werden sofort auf Smartphone, Tablet oder PC heruntergeladen. Nachrichten sind über Google und Co als konstanter Strom verfügbar.

Die Entscheidung, was wann und wo konsumiert wird, treffen zunehmend die Kunden selbst, nicht mehr die Verleger. Die haben damit natürlich ein Problem, denn wo es (noch) kein offizielles Angebot gibt, beschafft man sich heute die Ware selbst. Etwa über illegale Filmdownload-Portale oder auch Dienste wie den Musikstreaming-Service Spotify, aus dem nur wenig Geld in die Taschen der Künstler fließt.

Festplattenabgabe

Mit der Festplattenabgabe auf Speichermedien will man die heimischen Künstler stärken. Ein umgekehrtes Gießkannenprinzip: Pauschal wird für jedes Gerät, das theoretisch Musik und Videos speichern kann, Geld verlangt. Dem Handel ist das ein Dorn im Auge - denn er müsste die Abgabe abführen und sie entweder von den Einnahmen abzwacken oder auf den Preis aufschlagen. Letzteres wälzt das Problem auf den Kunden ab.

Leistungsschutzrecht

Ähnlich die Situation beim Leistungsschutzrecht. Verluste im Anzeigengeschäft werden Google in die Schuhe geschoben. Warum sollten Unternehmen teuer in Zeitungen und Onlinemedien werben, wenn sie über das Anzeigensystem von Google eine viel größere Zielgruppe erreichen? Google und andere Suchmaschinen bündeln News zu eigenen Angeboten. Wer nach einem Thema sucht, findet dazu auch gleich die passenden Nachrichten - die Google-Anzeige stets daneben.

Mit dem Leistungsschutzrecht will man verhindern, dass Medieninhalte durch "gewerbliche Anbieter von Suchmaschinen oder gewerbliche Anbieter von Diensten" verbreitet werden, "die Inhalte entsprechend aufbereiten". Der mögliche Nachteil: Wenn Google nicht auf Inhalte verlinken darf, werden diese von potenziellen Lesern nicht mehr so leicht gefunden. Im schlimmsten Fall resultiert das in zurückgehenden Leserzahlen und dadurch auch weniger Anzeigenerlösen.

Moderne Gesetze müssen her

Statt Symptome an der Oberfläche zu bekämpfen, sind tiefergehende Gesetzesänderungen nötig, und zwar auf europäischer Ebene. Für Musik- und Filmbranche ist es schwierig, attraktive Angebote zu schnüren, wenn sie mit Verwertungsgesellschaften in jedem einzelnen Land über die Lizenzierung verhandeln müssen.

Google und andere große US-Firmen wiederum zwacken zwar von heimischen Werbern Gelder ab, müssen ihre Gewinne aber nicht versteuern, da sie ihre Hauptquartiere im steuerbegünstigten Irland haben. Nötig sind also moderne Gesetze, die sich an der Lebensrealität der Konsumenten orientieren und nicht mit Biegen und Brechen versuchen, Geschäftsmodelle zu sichern, die nicht mehr funktionieren. (Birgit Riegler, derStandard.at, 2.7.2014)