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Befürworter der Festplattenabgabe dürften bald einen Grund zur Freude haben.

Foto: APA/Hochmuth

Die Anzeichen für eine gesetzliche Verankerung der Festplattenabgabe verdichten sich: Nachdem sich sowohl Kulturminister Josef Ostermayer (SPÖ) als auch Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) für dieses Modell ausgesprochen haben, ist nun ein Entwurf der Gesetzesänderung aufgetaucht. Darin wird eine möglichst breite Vergütungspflicht vorgeschlagen: Aus dem "Bild- oder Schallträger", für den "Leerkassettenvergütung" zu entrichten ist, werden "Speichermedien" mit einer "Speichermedienvergütung".

Empirische Untersuchungen

Wird dieser Passus Realität, sind also Festplatten genauso wie Smartphones und USB-Sticks definitiv von der Abgabe betroffen. Deren Höhe soll wie bisher durch Verhandlungen zwischen Verwertungsgesellschaften und der "Nutzerorganisation" festgelegt werden, nachdem "empirische Untersuchungen die tatsächlich Nutzung" ermittelt haben.

Schutz vor Google für Verleger

Zusätzlich findet sich im Entwurf das sogenannte Leistungsschutzrecht, das Herausgeber von Medieninhalten schützen soll. Konkret handelt es sich um einen Angriff auf Suchmaschinenangebote wie Google News. So dürften Medieninhalte weiterverbreitet werden, "soweit dies nicht durch gewerbliche Anbieter von Suchmaschinen oder gewerbliche Anbieter von Diensten geschieht, die Inhalte entsprechend aufbereiten". In Deutschland ist ein solches Gesetz bereits seit August 2013 Realität.

Kulturministerium: "Nur Entwurf"

Aus dem Kulturministerium heißt es, bei dem Dokument handle es sich lediglich um ein "Erstentwurfs-Ideenpapier", das "schon lange nicht mehr aktuell" sei. Das Dokument stamme aus dem Justizministerium, das für die Materie verantwortlich sei. Dort heißt es, dass der Entwurf lediglich ein "fachlicher", kein politischer sei. "Wir befinden uns derzeit noch in Gesprächen mit dem Kulturministerium", so das Justizministerium, "es handelt sich hier um einen von mehreren Entwürfen, eine endgültige politische Entscheidung ist noch nicht gefallen."

Im Kulturausschuss des Nationalrats hatte Kulturminister Ostermayer bereits am Dienstag von "einigen offenen Punkten" gesprochen, die wohl den gewünschten fertigen Entwurf vor dem Sommer verhindern würden. Im geleakten Dokument wird davon gesprochen, dass das Gesetz "mit 29. Oktober 2014" in Kraft treten solle.

Initiative für Netzfreiheit: "Sehr einseitig"

Die Initiative für Netzfreiheit kritisierte den Entwurf in einer ersten Reaktion am Mittwoch heftig. "Wir sehen mehrere negative Punkte", sagte Markus Stoff, der im Verein für Urheberrechtsfragen zuständig ist. Laut Stoff handelt es sich um einen "sehr einseitigen Entwurf, der auf Geldbeschaffung auf Kosten der Nutzer" abziele. "Es wurde nichts getan, um die Probleme bei Privatkopien zu entschärfen", so Stoff, "der Entwurf ist auf mehreren Ebenen falsch und irreführend."

Auch der Neos-Abgeordnete Niko Alm, der den Entwurf auf seiner Facebook-Seite öffentlich gemacht hatte, äußerte Kritik: Ihn stört etwa, dass das Gesetz die Verwertungsgesellschaften zu einer empirischen Studie verpflichte – sie aber nicht vor Beschluss des Textes durchführen wolle.

"Gewaltiger Schritt in die richtige Richtung"

Für den Zeitungsverband VÖZ stellt der geleakte Entwurf „einen gewaltigen Schritt in die richtige Richtung dar.“ Allerdings rechnet man damit, dass „Google und Co. ihre ganze Marktmacht einsetzen werden, um ein wirkungsvolles Leistungsschutzrecht zu verhindern.“  Dementsprechend tritt der VÖZ für „unmissverständlichere Formulierungen ein, die keine Schlupflöcher für Suchmaschinenbetreiber und News-Aggregatoren offen lassen. Dem österreichischen Leistungsschutzrecht muss das Schicksal seines deutschen Pendants erspart bleibt, nämlich ein Beschäftigungsprogramm für  Richter und Staatsanwälte zu werden. Wir sind zuversichtlich, dass dies der heimischen Bundesregierung gelingen wird.“, so VÖZ in seiner Stellungnahme.   (Fabian Schmid, derStandard.at, 2.7.2014)